Weg zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben noch weit / Bundesvereinigung Lebenshilfe legt Umfrage zur Inklusion und Wahrnehmung von Menschen mit geistiger Behinderung vor
ID: 1134786
der Weg zur gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
nach Einschätzung der deutschen Bevölkerung noch weit. Das zeigt eine
bevölkerungs-repräsentative Allensbach-Umfrage im Auftrag der
Bundesvereinigung Lebenshilfe mehr als fünf Jahre nach dem
In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Der
Studie zu Folge hat jeder fünfte Bürger (22 Prozent) Kontakt zu
Menschen mit einer geistigen Behinderung, sei es in der eigenen
Familie, dem Verwandten- oder Bekanntenkreis. Weiten Teilen der
Bevölkerung ist die UN-BRK als Auslöser für die Inklusionsdebatte
weitgehend unbekannt. Nur 22 Prozent der Bevölkerung haben von der
UN-BRK gehört. Im Mai 2011 waren es 14 Prozent.
Aus Sicht der Befragten sind Menschen mit geistiger Behinderung in
erster Linie "hilfsbedürftig" (88 Prozent). An zweiter Stelle folgt
mit 57 Prozent der Begriff "lebensfroh", knapp dahinter liegen
"ausgegrenzt" und "Mitleid" mit jeweils 56 Prozent. Jeder zweite
Bürger denkt an Berührungsängste. Nur wenige Befragte glauben, dass
Menschen mit geistiger Behinderung "selbstständig" oder "gut
integriert" (jeweils 18 Prozent) sind. Personen, die in ihrem Umfeld
Menschen mit einer geistigen Behinderung kennen, nennen diese
positiven Begriffe häufiger.
Die Bevölkerung ist ganz überwiegend der Auffassung, dass Menschen
mit einer geistigen Behinderung nur eingeschränkt am
gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Bei der Freizeitgestaltung
(Sport, kulturelle Aktivitäten) meinen immerhin 19 Prozent der
Befragten, dass dies uneingeschränkt möglich ist. Die große Mehrheit
(62 Prozent) glaubt, dass die Teilhabe in diesem Bereich nur
eingeschränkt möglich ist. Lediglich 14 Prozent halten es für kaum
oder gar nicht möglich, dass Menschen mit geistiger Behinderung ihre
Freizeit selbstständig gestalten.
Ein ähnliches Bild ergibt sich für das selbstständige Wohnen, den
Besuch einer regulären Schule, eigenständige Urlaubsreisen oder die
Teilnahme am regulären Arbeitsleben. In diesen Bereichen halten
jeweils vier bis neun Prozent der Bevölkerung die uneingeschränkte
Teilhabe von Menschen mit geistiger Behinderung am gesellschaftlichen
Leben für möglich. 61 bis 75 Prozent sehen eine eingeschränkte
Partizipationsmöglichkeit. Dass Menschen mit geistiger Behinderung
von vorneherein ausgeschlossen sind, glauben je nach Bereich
lediglich zwischen 18 und 28 Prozent.
"Die persönliche Situation von Menschen mit geistiger Behinderung
hat sich in den letzten Jahren deutlich verbessert. Die Ergebnisse
der Umfrage zeigen jedoch, dass bei der umfassenden
gesellschaftlichen Teilhabe noch erheblicher Nachholbedarf besteht",
sagte Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und
Bundestagsvizepräsidentin, bei der Vorstellung der Studie. "Daher
muss das im Koalitionsvertrag vereinbarte Bundesteilhabegesetz noch
in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden. Wichtig ist: Die
finanzielle Entlastung der Kommunen in Höhe von 5 Milliarden Euro
jährlich darf nicht zweckentfremdet werden, sondern muss die
Teilhabesituation von Menschen mit Behinderung weiter verbessern."
Zur Einschätzung von Menschen mit geistiger Behinderung durch die
Bevölkerung als überwiegend hilfsbedürftig sagte Ulla Schmidt:
"Dieses Bild deckt sich nur noch sehr bedingt mit der Wirklichkeit,
die wir als Lebenshilfe wahrnehmen. Danach nehmen immer mehr Menschen
mit Behinderung ihre Interessen selbstbewusst in die eigene Hand, ob
am Arbeitsplatz, im Wohnumfeld oder in Vereinen. Mitleid oder
Berührungsängste sind unbegründet."
Die Allensbach-Umfrage greift auch die Diskussion um schulische
Inklusion von Kindern mit geistiger Behinderung auf. Weite Teile der
Bevölkerung (77 Prozent) haben diese Debatte zumindest am Rande
mitbekommen. 20 Prozent der Bürger verfolgen die Diskussion um
schulische Inklusion näher. Die Bevölkerung insgesamt und speziell
die Gruppe der Eltern mit schulpflichtigen Kindern haben große
Zweifel daran, ob Schulen ausreichend darauf vorbereitet sind,
Schüler mit Behinderung zu integrieren. 66 Prozent der Bevölkerung
und 76 Prozent der Eltern sehen hier größere Probleme.
Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung (71 Prozent) - auch
diejenigen, die in ihrem Umfeld Menschen mit einer geistigen
Behinderung kennen (64 Prozent) - ist der Auffassung, dass der Besuch
einer speziellen Förderschule für Kinder mit geistiger Behinderung am
besten sei. Auf die Frage, wer letztlich darüber entscheiden sollte,
ob ein Kind mit einer geistigen Behinderung auf eine Regelschule oder
eine Förderschule gehen sollte, plädiert eine relative Mehrheit der
Bevölkerung (42 Prozent) für den Elternwillen. Nur eine Minderheit
meint, die Schulbehörde oder die Schule (26 Prozent) solle diese
Entscheidung treffen.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat grundsätzliches Verständnis
für diese Einstellung der Bevölkerung. "So lange die
Rahmenbedingungen wie zusätzliche Lehrer und eine Ausrichtung der
Pädagogik auf heterogene Gruppen noch nicht stimmen, sollte das
Förderschulsystem erhalten bleiben, damit Eltern eine Wahlmöglichkeit
haben", sagte Ulla Schmidt. Mittelfristig sei die Lebenshilfe aber
für eine Schule für alle Kinder. Die Parallelsysteme müssten endlich
aufgelöst werden.
Die Allensbach-Untersuchung im Auftrag der Bundesvereinigung
Lebenshilfe stützt sich auf insgesamt 1.574 mündlich-persönliche
Interviews mit einem repräsentativen Querschnitt der Bevölkerung ab
16 Jahre. Die Interviews wurden zwischen dem 14. und 26. August
durchgeführt.
Einen Download der Umfrage-Ergebnisse finden Sie auf
www.lebenshilfe.de (Presse).
Pressekontakt:
E-Mail: rudi.mallasch@lebenshilfe.de
Telefon: 030/206411-108
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Datum: 13.11.2014 - 10:47 Uhr
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