Rauchmelder – Frist der Nachrüstpflicht endet bald
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
In den meisten Bundesländern sind Rauchmelder in Neu- und Umbauten bereits Pflicht. Für Altbauten gilt eine unterschiedliche Nachrüstpflicht innerhalb bestimmter Fristen für die einzelnen Bundesländer. Die Übergangsfrist für den Einbau eines Rauchmelders endet für die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen zum 31.12.2014.
Für welche Bundesländer eine Nachrüstpflicht für Rauchmelder besteht und wann diese endet, welche Rauchmelder empfehlenswert sind und weitere Tipps zum Thema „Rauchmelder“ stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 13.11.2014 - 11:20 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1134829
Anzahl Zeichen: 961
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.11.2014
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