"Darf´s etwas mehr sein?" / Patienten sollten gründliche Informationen verlangen, wenn der Arzt Selbstzahler-Leistungen anbietet
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Therapien bietet der Arzt als Selbstzahler-Leistung an ("IGeL" -
Individuelle Gesundheitsleistung). Dabei ist er verpflichtet, den
Patienten über Sinn und Risiken der Maßnahme zu informieren, erklärt
Andrea Fabris von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland im
Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber". "Außerdem muss der Patient
schriftlich einwilligen - sonst muss er später auch nicht zahlen."
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 11/2014 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de
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Datum: 17.11.2014 - 08:00 Uhr
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Baierbrunn
Kategorie:
Gesundheitswesen - Medizin
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