Steuerhinterziehung: Schon mehr als 25.000 Selbstanzeigen in Baden-Württemberg

Steuerhinterziehung: Schon mehr als 25.000 Selbstanzeigen in Baden-Württemberg

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Steuerhinterziehung: Schon mehr als 25.000 Selbstanzeigen in Baden-Württemberg



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Zahl der Selbstanzeigen bei Steuerhinterziehung steigt weiter. In Baden-Württemberg wurden inzwischen nach Medienangaben schon mehr als 25.000 Selbstanzeigen gestellt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die geplante Verschärfung der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung hat offenbar erneut zu einem Anstieg der Selbstanzeigen geführt. In Baden-Württemberg sind bis November 2014 schon fast 20 Prozent mehr Selbstanzeigen eingegangen als 2013. Seit Februar 2010 haben sich in Baden-Württemberg inzwischen mehr als 25.000 Steuersünder selbst angezeigt.

Die Zahlen belegen, dass die Selbstanzeige für Steuersünder eine beliebte Möglichkeit ist, in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu umgehen. Allerdings ist eine Selbstanzeige kein Freifahrtschein. Sie kann nur wirken, wenn die Maßgaben genau erfüllt werden. Die Selbstanzeige muss gestellt werden, bevor die Behörden Ermittlungen aufgenommen haben und sie muss vollständig sein, d.h. alle relevanten Angaben zu den Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre erhalten, so dass das Finanzamt einen neuen Steuerbescheid ausstellen kann. Sollte die Selbstanzeige allerdings fehlerhaft sein, droht immer noch eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen können die Konsequenz sein.

Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare angefertigt werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige fehlschlägt, ist zu groß. Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen, wissen welche Unterlagen benötigt werden und können die Selbstanzeige so verfassen, dass sie vollständig ist und wirkt. Wurden nicht mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen, wirkt die Selbstanzeige dann komplett strafbefreiend. Bei höheren Beträgen muss ein Strafzuschlag von 5 Prozent gezahlt werden.



Ab 2015 wird es voraussichtlich wesentlich teurer. Dann bleiben nur noch Beträge bis 25.000 Euro komplett straffrei. Bei höheren Summen werden gestaffelt Strafzuschläge zwischen zehn und zwanzig Prozent erhoben. Außerdem müssen alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre auf den Tisch.

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Datum: 19.11.2014 - 10:25 Uhr
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