MS Deutschland: Investoren wollen einsteigen ? Möglichkeiten der Anleger

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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Es soll 15 interessierte Investoren für die MS Deutschland geben. Doch die Zeit drängt. Zwei Kurzreisen musste das "Traumschiff" schon absagen. Ob die geplante Weltreise stattfinden kann, ist offen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 26. November soll die Entscheidung fallen, ob die MS Deutschland wie geplant am 18. Dezember zu ihrer Weltreise aufbrechen kann, teilt der vorläufige Insolvenzverwalter mit. Voraussetzung dafür scheint zu sein, dass ein Investor gefunden wird. Interessenten für den Kauf der MS Deutschland und der Reederei Peter Deilmann gebe es. Zwei geplante Kurzreisen mussten allerdings inzwischen abgesagt werden.

Zu den potenziellen Investoren soll auch die Callista Private Equity GmbH & Co. KG., die derzeit über eine Holding die Mehrheitsanteile an der MS "Deutschland" Beteiligungsgesellschaft und an der Reederei hält, gehören. Zur Erinnerung: Ende Oktoberwurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Betreibergesellschaft der MS Deutschland eröffnet.

Die Verhandlungen mit den Investoren würden derzeit intensiv geführt. Ziel sei dabei, einen möglichst hohen Kaufpreis zu erzielen, einen Großteil der Arbeitsplätze zu erhalten und die geplante Weltreise zu realisieren. Für die Anleihe-Gläubiger hängt viel von der Entscheidung ab. Sie hatten rund 50 Millionen Euro in die MS Deutschland investiert. Diese Schulden belasten nun die Betreibergesellschaft. Sollte ein Investor gefunden werden, müssen die Anleger voraussichtlich mit finanziellen Verlusten rechnen. Ihre Anleihe ist mit 6,875 p.a. verzinst. Ob sie diese Zinsen tatsächlich erhalten werden, ist ungewiss. Möglicherweise kommen noch weitere finanzielle Einschnitte auf die Anleger zu.

In dieser schwierigen Situation können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Er kann sie im Insolvenzverfahren vertreten und ihre Interessen wahrnehmen sowie mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen. Dabei gilt es besonders die Prospektangaben zu überprüfen. Denn die Anleihe-Gelder wurden in erster Linie dazu verwendet, um Schulden zu begleichen. Ob die Verzinsung und andere Angaben unter diesen Umständen überhaupt realistisch waren, muss geprüft werden. Waren die Prospektangaben unvollständig, falsch oder auch nur irreführend kann Schadensersatz aus Prospekthaftung geltend gemacht werden. Sollte eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegen, kann dies ebenfalls den Anspruch auf Schadensersatz begründen.



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Datum: 21.11.2014 - 09:45 Uhr
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