Kanzlei Nittel setzt Schadenersatz für Fondsanleger des IVG Euroselect Vierzehn durch
Die Entscheidung hat Signalwirkung über den entschiedenen Fall und den betroffenen Fonds hinaus. Denn nicht nur beim IVG Euroselect 14, sondern auch bei zahllosen anderen Fonds mussten sich die Anleger über Treuhandgesellschaften wie TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds GmbH, EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH, DS-Fonds-Treuhand GmbH, FHT Fondshaus Treuhand GmbH, Hanse Capital Finanzservice GmbH oder Tertia Beteiligungstreuhand GmbH, um nur einige zu nennen, an den Fonds beteiligen, die zur Unternehmensgruppe des jeweiligen Emissionshauses gehörten. Der Bundesgerichtshof, auf den sich das Landgericht Frankfurt in seinem Urteil bezog, hat bereits vor mehr als 25 Jahren entschieden, dass diese Konstellation für Anleger besondere Risiken birgt, über die im Beratungsgespräch gesondert aufzuklären ist. Den Anwälten der Kanzlei Nittel ist kein Fall bekannt, in dem auf diesen Interessenkonflikt der Treuhänderin und die daraus für die unabhängige Interessenwahrnehmung resultierenden Risiken hingewiesen worden wäre.
Die Immobilie des Fonds IVG Euroselect 14 "The Gherkin" in London wurde auf Betreiben der finanzierenden Banken gerade zwangsweise verkauft. Anleger müssen mit dem Totalverlust ihres investierten Kapitals rechnen. Das Urteil verbessert die Chancen, gegenüber den im Vertrieb des Fonds tätigen Banken eine wirtschaftliche Rückabwicklung des Fonds erfolgreich durchzusetzen.
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Datum: 24.11.2014 - 17:07 Uhr
Sprache: Deutsch
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