Kündigung Kfz-Versicherungen – Stichtag verlängert wegen Sonntag
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Der übliche Stichtag der Kündigung einer Kfz-Versicherung ist der 30. November. Zu diesem Termin muss die Kündigung dem Versicherer vorliegen. Jedoch gibt es in diesem Jahr eine Besonderheit. Der 30. November fällt auf einen Sonntag. Theoretisch würde ein Eingang der Kündigung am Montag, dem 1. Dezember noch ausreichend sein. „Aber sicher ist sicher. Es ist besser, beim Eingangsdatum kein Risiko einzugehen und die Kündigung der Kfz-Versicherung rechtzeitig abzuschicken“, warnt Siegfried Karle. Außerdem sollte seiner Meinung nach ein Nachweis (z.B. Faxprotokoll, Einschreibeleg, Eingangsbestätigungs-Email) aufbewahrt werden.
Der Experte rät auch vor der Kündigung bzw. dem Stichtag zu einer genauen Prüfung der Kfz-Versicherungen. „Rabatte durch Werkstattbindung kann sich bei einem Schadensfall als gefährliche Falle herausstellen. Achten Sie beispielsweise bei der Wildschadenklausel auf den Einschluss von Tieren aller Art, oder auf den Einschluss von Schäden durch Marderbiss“, empfiehlt Siegfried Karle.
Weitere Informationen zum Thema „Kfz-Versicherung - Tipps für Kostensenkung und Wechsel“, Musterbriefe „Kündigung Kfz-Versicherung“ und „Online-Vergleichsrechner Kfz-Versicherung“ finden Wechselwillige unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Tel: (0 71 31) 9 13 32-0
Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
74080 Heilbronn
Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 25.11.2014 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1139804
Anzahl Zeichen: 1787
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 25.11.2014
Diese Pressemitteilung wurde bisher 549 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Kündigung Kfz-Versicherungen – Stichtag verlängert wegen Sonntag "
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
26.06.2025. In den ersten Bundesländern beginnen am Wochenende die Sommerferien. Wer mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich unbedingt mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder
Eine Geldanlage für Kinder – Aufbau eines Rücklagenkontos meist sinnvoll ...
31.08.2023. Nach Geburt, Schul- oder zu Ausbildungsbeginn eines Kindes beschäftigen sich viele Eltern oder Großeltern gerne mit dem Thema Vermögensaufbau für die Kinder (z.B. Aufbau von Rücklagen für Studium, Ausbildung, Altersvorsorge, etc.) und suchen vernünftige Lösungen. Die Verbrauchero
Trotz derzeitigem Börsenhoch sollten die Anleger auf Risikotoleranz achten ...
29.08.2023. Nach den seit Jahresbeginn gestiegenen Kursen an den Börsen herrscht bei vielen Anlegern Optimismus. Die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) empfiehlt dem Anleger dennoch nicht blind Aktien zu kaufen, sondern beim Kauf immer seine Risikotoleranz und seine Risikotragf
Weitere Mitteilungen von GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
EuGH: Keine pauschale Besteuerung von Erträgen aus ausländischen Investmentfonds ...
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich führt aus: Vorliegend geht es um Investmentfonds, welche ihrer Verpflichtung zur Bekanntmachung und Veröffentlichung bestimmter Angaben nicht nachkommen. Nach Auffassung des EuGH werde dem Steuerpflichtigen bei der pau
Berufsunfähigkeitsversicherung – Beiträge steigen wegen Garantiezinssenkung ...
20.11.2014. Die Senkung des Garantiezinses von 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent hat nicht nur Auswirkungen auf Neuverträge von Lebensversicherungen, Riester-Renten und Pflegeversicherungen sondern auch auf die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Beitragserhöhung für Neuverträge bei der Be
Patentecht und Arbeitnehmererfindungsrecht ...
Gerade für Gründerinnen und Gründer ist eine Orientierung im Patentbereich wichtig. Die aktuelle Gründerwoche Deutschland, die heute am 17.11.2014 beginnt, hält viele Veranstaltungen bereit. Auch Avocons ist Partner der Gründerwoche und informiert zu den Grundstrukturen des Patentes. Die Berat
Unwirksamkeit von Schönheitsreparaturklauseln ...
Schönheitsreparaturen und deren Abwälzung durch den Vermieter auf den Mieter ist immer wieder großer Streitpunkt und Gegenstand zahlreicher Gerichtsverfahren im Mietrecht. Der Vermieter hat diese Reparaturen grundsätzlich selbst zu erbringen, es sei denn er kann diese Verpflichtung wirksam auf d




