Änderung der StVO zum 1. September: Erleichterungen für den Fahrradverkehr

Änderung der StVO zum 1. September: Erleichterungen für den Fahrradverkehr

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Änderung der StVO zum 1. September: Erleichterungen für den Fahrradverkehr



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Tiefensee: Mehr Sicherheit, weniger Umwege, freiere Fahrt

Zum 1. September 2009 treten Änderungen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in Kraft, die auch wesentliche Erleichterungen und Verbesserungen für den Fahrradverkehr bedeuten.

Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee: "Die umweltfreundlichen Verkehrsmittel sind auf dem Vormarsch. Immer häufiger wird das Fahrrad genutzt. Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren die Weichen richtig gestellt und den Radverkehr konsequent gefördert. Dafür geben wir 100 Millionen Euro im Jahr aus. Jetzt haben wir mit der Änderung der Straßenverkehrsordnung und der entsprechenden Verwaltungsvorschriften Erleichterungen für Radler eingeführt: In Fahrradstraßen gilt künftig Tempo 30 für alle. Einbahnstraßen können einfacher für Radfahrer geöffnet werden. Die Städte erhalten größeren Entscheidungsspielraum beim Bau von Radverkehrsanlagen. Die Durchlässigkeit von Sackgassen wird deutlicher gekennzeichnet. Insgesamt bedeutet das für die Radfahrer: mehr Sicherheit, weniger Umwege, freiere Fahrt."


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Datum: 28.08.2009 - 21:18 Uhr
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