Staatsminister Jörg-Uwe Hahn: ?Ein Scheitern des Begleitgesetzes vor dem irischen Referendum wäre der europapolitische Albtraum?
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Staatsminister Jörg-Uwe Hahn: "Ein Scheitern des Begleitgesetzes vor dem irischen Referendum wäre der europapolitische Albtraum"
Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon
Nachdem das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 festgestellt hatte, dass die bisher vorgesehenen Mitwirkungsrechte von Bundestag und Bundesrat den Anforderungen des Grundgesetzes nicht genügen, eröffnete dies den nationalen Parlamenten die historische Chance, sich die Rechte gegenüber der Bundesregierung zu sichern, die nötig sind, um ihrer vom BVerfG festgestellten Integrationsverantwortung gerecht zu werden. Hessen hat sich von Anfang an konstruktiv in die Debatte eingebracht und so entscheidend zur Stärkung der Länderrechte zum Gewinn aller deutschen Länder beigetragen.
Die jetzt zur Abstimmung durch Bundestag und Bundesrat eingebrachten vier Gesetzesentwürfe greifen die wesentlichen in der politischen Öffentlichkeit vertretenen hessischen Forderungen auf.
"Die Mitarbeit an den Gesetzesentwürfen hat sich gelohnt", stellte der Minister fest und sieht sich dabei auch durch die Meinung der am 26. und 27. August von Bundestag und Bundesrat angehörten Sachverständigen bestätigt. Die Experten hätten noch einmal klar gemacht, dass die hessische Linie, einerseits das Urteil vollumfänglich auszuschöpfen und andererseits nichts darüber "draufzusatteln", die richtige sei. "Ich habe mich von Anfang an für eine europafreundliche Lösung ausgesprochen, bei der sichergestellt ist, dass die Bundesrepublik ihre Handlungsfähigkeit in EU-Angelegenheit nicht verliert", so Staatsminister Hahn. "Ein einseitiger Verfassungsvorbehalt kommt für die Hessische Landesregierung nicht infrage, weil dies zum einen völkerrechtlich nicht zulässig ist und zum andern auch ein fatales Signal in der politischen Außenwirkung Deutschlands in der EU wäre".
Die Sachverständigenanhörung habe aber auch verdeutlicht, an welchen Stellen es noch Nachbesserungsbedarf gebe, um das neue Begleitgesetz verfassungsrechtlich "wasserdicht" zu machen und von vorherein weiteren Klagen vor dem BVerfG den Boden zu entziehen. Dabei spricht Minister Hahn die Fälle von Kompetenzverlagerung an, die nicht ausdrücklich im Urteil genannt worden sind. Die Hessische Landesregierung werde an den noch erforderlichen Änderungsanträgen mit eigenen Formulierungsvorschlägen mitwirken, kündigte der Minister an. Er hoffe, dass die von den Experten aufgezeigten Schwachstellen noch entsprechend nachgebessert würden, damit die Gesetze am 8. September vom Bundestag und am 18. September vom Bundesrat verabschiedet werden können. "Ein Scheitern des Begleitgesetzes vor dem irischen Referendum wäre der europapolitische Albtraum", warnte Minister Hahn.
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Datum: 31.08.2009 - 15:05 Uhr
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