Erfolg für den Klima- und Verbraucherschutz: Deutsche Umwelthilfe setzt korrekte Effizienzkennzeichnung bei PC-Monitoren durch
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boykottieren EU-Klimaschutzvorschrift durch Nichtkontrollen - DUH
kündigt rechtliche Schritte gegen Media Markt und Saturn an, sollten
diese bis Mitte Dezember weiterhin eine korrekte Kennzeichnung
verweigern
Ein Marktcheck der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) kam im Oktober
2014 zu dem Ergebnis, dass sich die Anbieter von PC-Monitoren
mehrheitlich nicht an die gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zur
Kennzeichnung ihrer Produkte mit Effizienz- und
Energieverbrauchsangaben hielten. 52 Prozent der überprüften
Hersteller und 71 Prozent der überprüften Onlineshops verstießen
gegen diese dem Klima- wie Verbraucherschutz dienende Vorschrift der
EU. Die DUH forderte von den Anbietern der PC-Monitore umgehend die
Kennzeichnung der Geräte mit den entsprechenden Angaben. Inzwischen
haben sich neun von elf Herstellern gegenüber der DUH rechtlich
bindend verpflichtet, die Kennzeichnungsvorgabe zukünftig
einzuhalten.
Die Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung soll nicht nur den
Verbraucher über die Effizienz eines Produktes informieren, sondern
es auch Herstellern hocheffizienter Produkte ermöglichen, sich über
das Energieeffizienzlabel von Herstellern ineffizienter Produkte
abzugrenzen und dadurch einen Marktvorteil zu erlangen. Dies soll den
technologischen Fortschritt dieser Produkte befördern. Die nach
Auffassung der DUH ärgerliche aber in Deutschland gängige Praxis der
für die Marktüberwachung zuständigen Landesbehörden, derartige
Klima-schutzvorschriften der EU weder zu kontrollieren noch Verstöße
zu ahnden, belohnt somit Hersteller ineffizienter Monitore.
"Einmal mehr zeigt sich, wie halbherzig die deutsche
Klimaschutzpolitik ist. Während wir erstmals wieder ansteigende
CO2-Emissionen feststellen, haben die Marktüberwachungsbehörden aller
Länder und Parteien ein 'großes Herz für Klimasünder' und kümmern
sich nicht darum, diese Rechtsvorschrift gegenüber Industrie und
Handel auch durchzusetzen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
der DUH.
Seit 2012 müssen bei der Bewerbung HDMI-fähiger PC-Monitore
Angaben zur Energieeffizienzklasse und zum Energieverbrauch des
Geräts gemacht werden. Die Effizienzskala bei Videomonitoren reicht
von A++ (beste Klasse) bis G (schlechteste Klasse). Die Marktanalyse
der DUH ergab außerdem, dass rund 58 Prozent der am Markt gelisteten,
gekennzeichneten PC-Monitore in den Energieeffizienzklassen B bis G
eingestuft waren. Die DUH überprüfte dabei die gängigsten Größen 22,
24 und 27 Zoll. Lediglich rund sechs Prozent der gesichteten Geräte
wiesen die Energieeffizienzklassen A+ und A++ auf. Bei den
22-Zoll-Monitoren fand sich gar kein Gerät in der
Energieeffizienzklasse A+ und A++.
Die von der DUH bundesweit angesprochenen Elektrofachmärkte und
Fachmarktketten, darunter mehrere Media Märkte und
Saturn-Unternehmen, verweigern die korrekte Kennzeichnung. In diesen
Fällen droht die DUH mit rechtlichen Schritten und Eintrag der
betreffenden Unternehmen auf der im Internet veröffentlichten
'DUH-Schmuddelliste'.
"Der Verbraucher soll mittels der Kennzeichnung von Produkten mit
Energieverbrauchs- und Effizienzangaben in die Lage versetzt werden,
diese hinsichtlich der Folgekosten und den Kosten im laufenden
Betrieb besser bewerten zu können. Die DUH wird gegenüber den
'Verweigerern' das Informationsrecht des Verbrauchers gerichtlich
durchsetzen", erklärte Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz bei
der DUH.
Hintergrund:
Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus einer europaweit
geltenden Verordnung (Nr. 1062/2010), wonach PC-Monitore, die zur
Anzeige von Videosignalen konzipiert sind (d.h. unter anderem über
einen SCART- oder HDMI-Anschluss verfügen oder einen TV-Tuner
integriert haben), dem Verbraucher die Energieinformationen
bereitstellen müssen. Dies hat das Oberlandesgericht Köln im Februar
2014 (AZ: 6 U 189/13) bestätigt. Heute besitzt die Mehrheit aller neu
auf den Markt gebrachten PC-Monitore für den Heimgebrauch einen
dieser Anschlüsse, insbesondere eine HDMI-Schnittstelle, über die z.
B. DVD-Player oder Spielekonsolen am Monitor betrieben werden können.
Werden Videomonitore über Online-Shops und andere Arten des
Fernabsatzes angeboten, müssen neben der Energieeffizienzklasse auch
die Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt sowie der jährliche
Energieverbrauch im Ein-Zustand in KWh angegeben werden.
DUH im Internet: www.duh.de, Twitter:
https://twitter.com/Umwelthilfe
Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de
Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Tel.: 07732 9995 0, E-Mail: sauter@duh.de
Daniel Hufeisen, Pressesprecher
Tel.: 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: hufeisen@duh.de
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Datum: 03.12.2014 - 11:07 Uhr
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