Sparda-Banken: Große Tarifkommission billigt neues Tarifwerk
ID: 1143870
Sparda-Banken hat ein neues Tarifwerk gebilligt. Die 6.500
Beschäftigten der Sparda-Banken erhalten damit weiter ein attraktives
Leistungspaket. So erklärten sich die Arbeitgeber einverstanden, die
seit 2006 freiwillig gewährten Gehaltserhöhungen nun auch tariflich
zu verankern. Gehaltssteigerungen erfolgen in Anlehnung an die
Tarifrunde bei den Volks- und Raiffeisenbanken, die der
Arbeitgeberverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
(AVR) im Oktober dieses Jahres führte. Bei den Sparda-Banken werden
die Gehälter zum 1. Februar 2015 um 3 Prozent und ein Jahr später
erneut um 1,5 Prozent erhöht. Zudem wird eine betriebliche
Altersversorgung eingeführt.
"Als attraktiver und fairer Arbeitgeber war es uns wichtig, einen
zufriedenstellenden Tarifvertrag für beide Seiten abzuschließen - für
die Mitarbeiter und die Sparda-Banken. Das haben wir erreicht und
deshalb freuen wir uns darüber", sagt Georg Thurner,
Verhandlungsführer der Sparda-Gruppe und Vorstandsvorsitzender der
Sparda-Bank Ostbayern. "Unsere Mitarbeiter erhalten nun ein weiteres
gutes Leistungspaket. Zudem haben wir das teilweise veraltete
Tarifwerk modernisiert und auf die Bedürfnisse der Sparda-Banken
angepasst. Damit sichern wir bei den Sparda-Banken sowohl die
Beschäftigungs- als auch die Wettbewerbsfähigkeit in einem zunehmend
schwierigeren Marktumfeld." Den erfolgreichen Abschluss der
Verhandlungen sieht Thurner als Ausdruck einer erfolgreichen
gemeinsamen Kernstrategie der zwölf Sparda-Banken, die zwar
wirtschaftlich und geschäftspolitisch unabhängig sind, in den
Bereichen Personalarbeit und Arbeitgeberattraktivität jedoch eng
zusammenarbeiten: "Wir beschäftigen uns schon lange mit wichtigen
Personalthemen wie 'lebenslange Gesundheit', Motivation und
Weiterbildung. Hier als Arbeitgeber Verantwortung zu übernehmen,
verstehen wir als wesentlichen Bestandteil von genossenschaftlicher
Gemeinschaft. Unser Anspruch ist es, hier mehr zu sein als eine
Bank."
Eckpunkte des neuen Tarifwerks
- Seit 2006 haben die Sparda-Banken ihren Beschäftigten ohne
tarifliche Verpflichtung Gehaltserhöhungen verbindlich zugesagt und
regelmäßig gezahlt. Dabei haben sich die Banken an den
Tariferhöhungen orientiert, die der AVR für die Beschäftigten der
Volks- und Raiffeisenbanken vereinbart hatte. Diese werden nun in
einem Gehaltstarifvertrag in den Tabellengehältern für das laufende
Jahr tarifiert. Durch einen neuen Gehaltstarifvertrag, der bis Ende
Januar 2017 befristet ist, steigen zum 1. Februar 2015 die Gehälter
um 3 Prozent, ein Jahr später um weitere 1,5 Prozent. Die Vergütungen
für Auszubildende erhöhen sich in allen Ausbildungsjahren zum 1.
Februar 2015 um 30 Euro pro Monat. Zum 1. Februar 2016 steigen die
monatlichen Ausbildungsvergütungen auf 930 Euro im ersten, 980 Euro
im zweiten und 1.040 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
- Künftig werden zwei Ausbildungsjahre als Berufsjahre anerkannt.
Die Gehaltstabelle für neu eintretende Mitarbeiter wird von elf auf
zwölf Jahre ausgedehnt.
- Bei der neu eingeführten betrieblichen Altersvorsorge beträgt
der Beitrag des Arbeitgebers 3,33 Prozent des Bruttomonatsgehalts.
Wenn der Arbeitnehmer freiwillig weitere 0,5 Prozent des Gehalts in
die betriebliche Altersversorgung einbezahlt, stockt der Arbeitgeber
seinen Beitrag ebenfalls um 0,5 Prozent des Gehalts auf. Im Gegenzug
wird das bisher gewährte Urlaubsgeld nicht fortgeführt.
Bestandsmitarbeiter jedoch können zwischen der betrieblichen
Altersvorsorge und dem Urlaubsgeld wählen.
- Im Manteltarifvertrag werden Aktualisierungen der teils
veralteten Vorschriften, Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und
Modernisierungen im Hinblick auf die neue Arbeitswelt im Bankwesen
vorgenommen. Insbesondere wird dem hohen Grad an Standardisierung in
den Sparda-Banken Rechnung getragen.
- Neu abgeschlossen mit einer Laufzeit bis Ende 2019 werden der
Altersteilzeittarifvertrag und der Tarifvertrag zur Rahmenregelung
für Langzeitkonten, beide bisher bis Ende 2009 befristet. Letzterer
wurde dabei der aktuellen Rechtslage angepasst.
- Gleiches gilt für den unbefristet neu abgeschlossenen
Vermögensbildungstarifvertrag.
- Schließlich haben sich der Verband der Sparda-Banken und die
Tarifgemeinschaft ver.di/EVG auf eine gemeinsame Erklärung zum
betrieblichen Gesundheitsschutz für die Gruppe der Sparda-Banken
verständigt. Die einzelnen Sparda-Banken schließen nun auf Basis des
neuen Tarifwerks Haustarifverträge mit der Tarifgemeinschaft
ver.di/EVG.
Über den Verband der Sparda-Banken e.V.
Die Gruppe der Sparda-Banken besteht aus zwölf wirtschaftlich und
rechtlich selbständigen Sparda-Banken in Deutschland sowie mehreren
Service-Gesellschaften wie der Sparda-Datenverarbeitung eG und der
Sparda-Consult Gesellschaft für Projekt- und Innovationsmanagement
mbH. Mit insgesamt über 3,4 Mio. Mitgliedern und rund vier Mio.
Kunden gehören die Sparda-Banken zu den bedeutendsten Retailbanken in
Deutschland. Die Sparda-Banken sind als genossenschaftliche Banken
Mitglied im Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) und Teil der genossenschaftlichen
FinanzGruppe.
Pressekontakt:
Isabelle Drexler
Public Affairs
Verband der Sparda-Banken e.V.
Hamburger Allee 4 (Westendgate), 12. OG
60486 Frankfurt
Tel.: +49 (0) 69 / 79 20 94 - 40
Fax: +49 (0) 69 / 79 20 94 - 11
isabelle.drexler@sparda-verband.de
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Datum: 03.12.2014 - 14:48 Uhr
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