Freie Wahl bei eCall / ADAC begrüßt freien Wettbewerb beim elektronischen Rettungssystem
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EU-Kommission, Parlament und Rat zur eCall-Einführung, die heute im
EU-Binnenmarktsausschuss bestätigt wurde. Die Einführung eines
EU-weiten automatischen Notrufsystems stellt einen wichtigen Schritt
für die Sicherheit von Verkehrsteilnehmern in der Europäischen Union
dar. Gleichzeitig wird der EU-Kommission ein Mandat erteilt, einen
Gesetzesvorschlag zur Schaffung einer standardisierten, sicheren und
diskriminierungsfrei zugänglichen Schnittstelle für den Austausch von
Kfz-Daten vorzubereiten.
Diese offene Schnittstelle ermöglicht es den Autofahrern künftig
selbst zu entscheiden, welchen Dienstleister sie bei der Nutzung von
eCall und weiteren Zusatzdiensten bevorzugen. Über eine solche
Schnittstelle kann ein unabhängiger Marktteilnehmer - genauso wie der
jeweilige Fahrzeughersteller - seine Leistungen dem Verbraucher
anbieten. Dadurch werden die Wahlfreiheit und die Sicherstellung des
Wettbewerbs gewährleistet.
Ab April 2018 müssen alle neuen Pkw-Modelle europaweit mit einem
automatischen Notrufsystem, dem sogenannten 112-eCall, ausgerüstet
sein. Das Europäische Parlament und der Rat werden voraussichtlich im
März 2015 über die Verordnung final beschließen.
Pressekontakt:
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
Katrin.muellenbach-schlimme@adac.de
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Datum: 04.12.2014 - 15:33 Uhr
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