Weihnachten: Klare Regeln für Erreichbarkeit der Mitarbeiter aufstellen / TÜV Rheinland: Urlaubsregelungen rechtzeitig abstimmen / TÜV Rheinland zertifiziert "Ausgezeichnete Arbeitgeber"
ID: 1144750
Fest des Jahres: Eine Gelegenheit, sich vom Alltagsstress zu erholen
und daheim ein paar ruhige Feiertage zu genießen. "Davon profitieren
Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen", sagt TÜV
Rheinland-Experte Reinhard Bier. Denn in der Zeit zwischen
Heiligabend und Neujahr können die Mitarbeiter neue Motivation und
Kräfte für die Aufgaben im kommenden Jahr sammeln. Selten aber können
alle Arbeitnehmer einer Firma gleichzeitig Urlaub nehmen. Unternehmen
sollten daher frühzeitig Urlaubsregelungen mit den Angestellten
abstimmen, um Unmut vorzubeugen.
Flexibilität bevorzugt
"In Zeiten des Fachkräftemangels müssen Firmen flexibler auf die
Wünsche der Mitarbeiter reagieren. Deren Ansprüche haben sich
verändert: Geld allein ist oft nicht mehr der Maßstab - attraktiv
sind Arbeitgeber, die Freiräume bieten", so Reinhard Bier. Zwischen
den Jahren geht es in vielen Branchen insgesamt etwas ruhiger zu. In
diesem Fall könnte eine Alternative zum Gang ins Büro dann die Arbeit
vom Homeoffice aus sein.
Klare Vereinbarungen treffen
Die Kehrseite der flexiblen Arbeitsform: Dank Dienst-Smartphones
sind viele Mitarbeiter heute praktisch überall und rund um die Uhr
erreichbar. Wer aber selbst während der Bescherung den
Nachrichteneingang meint prüfen zu müssen, erlebt sicher keine
besinnliche Zeit. "Im Unternehmen sollte es verbindliche Regeln
geben, wann Mitarbeiter erreichbar sein müssen und wann sie im
Wortsinne abschalten können", rät Reinhard Bier. Betriebe können mit
dem TÜV Rheinland-Prüfzeichen "Ausgezeichneter Arbeitgeber"
signalisieren, dass sie eine arbeitnehmerfreundliche
Unternehmenskultur pflegen und über entsprechende Strukturen im
Personalmanagement verfügen.
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Datum: 05.12.2014 - 10:00 Uhr
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