NDR Rundfunkrat wählt Dagmar Pohl-Laukamp aus Schleswig Holstein zur Vorsitzenden
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zum Jahresende neue Vorsitzende des NDR Rundfunkrats. Das Gremium
wählte sie am Freitag, 5. Dezember, in Hamburg zur Nachfolgerin von
Ute Schildt. Der Vorsitz wechselt gemäß NDR-Staatsvertrag alle 15
Monate in der Reihenfolge Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern,
Schleswig-Holstein und Niedersachsen, in diesem Fall zum 27.
Dezember. Dagmar Pohl-Laukamp war im Anschluss an ihre langjährige
Tätigkeit als Oberstaatsanwältin zwölf Jahre lang Senatorin der
Hansestadt Lübeck für das Dezernat Allgemeine Verwaltungsaufgaben.
Seit ihrer Pensionierung engagiert sie sich ehrenamtlich in vielen
Bereichen. Dem NDR Rundfunkrat gehört die Juristin seit Mai 2012 an;
entsandt ist sie vom Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein e.
V.. Zu stellvertretenden Vorsitzenden des Rundfunkrats gewählt wurden
Ursula Thümler aus Niedersachsen (Landesfrauenrat), Uwe Grund aus
Hamburg (SPD Landesorganisation) und Ute Schildt aus
Mecklenburg-Vorpommern (SPD Landesverband).
Dagmar Pohl-Laukamp anlässlich ihrer Wahl: "Dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk kommt für den Zusammenhalt unserer
Gesellschaft eine wichtige Aufgabe zu. Um sie zu erfüllen, bedarf es
immer wieder neuer Anstrengungen. Der Rundfunkrat wird die
Geschäftsleitung des NDR auch zukünftig auf ihrem Kurs unterstützen,
qualitativ hochwertige und attraktive Programmangebote zu schaffen
und fortzusetzen."
Ihrer Vorgängerin Ute Schildt dankte Dagmar Pohl-Laukamp für ihr
Engagement. In ihren Dank schloss sie ebenso den stellvertretenden
Vorsitzenden Uwe Grund ein für seine Bereitschaft, den Vorsitz der
ARD-Gremienvorsitzenden-Konferenz (GVK) auch im dritten
NDR-Vorsitzjahr fortzuführen. Der Rundfunkratsvorstand hatte mit Uwe
Grund bereits 2013 vereinbart, dass er diese Aufgabe im Interesse der
Kontinuität für die gesamte Dauer der ARD-Geschäftsführung des NDR
wahrnimmt.
Der NDR Rundfunkrat ist ehrenamtlich tätig. Die 58 Mitglieder des
Gremiums sind in repräsentativer Weise von bedeutsamen
gesellschaftlichen, konfessionellen und politischen Organisationen
und Gruppen aus den vier NDR-Staatsvertragsländern entsandt. Der
Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der Programmanforderungen und
berät den Intendanten in programmlichen Angelegenheiten. Zu den
gesetzlich festgelegten Aufgaben des Gremiums gehört u. a. auch die
Wahl und Abberufung des Intendanten sowie des Verwaltungsrats. Dem
Rundfunkrat obliegt die Genehmigung des jährlichen Wirtschaftsplans
und des Jahresabschlusses. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.
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Datum: 05.12.2014 - 17:01 Uhr
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