Händler-Check im Internet:
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Qualitätsfilter vor der Brennstoffbestellung
Foto: Fotolia (No. 5168)(firmenpresse) - sup.- Energie-Einkauf ist Vertrauenssache. Denn den Kunden fehlen üblicherweise die Mittel, um die Beschaffenheit von Brennstoffen oder die Zuverlässigkeit von Zählern und Lieferscheinangaben zu kontrollieren. Wie können die Käufer von Heizöl oder Flüssiggas erkennen, ob ihr Tank von einem seriösen Händler befüllt wird? Wie können sie feststellen, ob nicht etwa an den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards oder an ausgebildetem Fachpersonal gespart wurde? Geheimtipps aus der Nachbarschaft oder das Studieren von Anzeigen helfen bei diesen Fragen nicht wirklich weiter. Es gibt heute jedoch die Möglichkeit, bereits vor der Bestellung der Wärme-Energie einen aussagekräftigen Qualitätsfilter zu nutzen - durch einen einfachen Händler-Check im Internet. Unter www.guetezeichen-energiehandel.de sind alle Brennstoffhändler aufgelistet, denen nach strengen externen Überprüfungen ein begehrtes Prädikat verliehen wurde: Nur wenn bei dem jeweiligen Anbieter das Qualitätsniveau von Fuhrpark, Liefertechnik, Beratungskompetenz und Preistransparenz den höchsten Anforderungen gerecht wird, darf er das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) führen. Die Prüfkriterien setzen dabei Standards voraus, die die gesetzlichen Regelungen zum Teil weit übertreffen.
Das RAL-Gütezeichen liefert auf diese Weise eine praktische Vorauswahl, die den Verbraucherschutz stärkt und den Anbietervergleich per Computer erleichtert. Brennstoffkunden können sich über eine Suchfunktion nach Postleitzahlen die Händler in ihrer unmittelbaren Umgebung inklusive der Kontaktdaten anzeigen lassen. Per Link gelangt man zu den einzelnen Websites der Lieferanten mit Auszeichnung, wo eine weitere Service-Maßnahme vor unliebsamen Überraschungen schützt: Bei den genannten Preisen für alle angebotenen Brennstoffe muss es sich nach den Gütezeichen-Vorgaben um tagesaktuelle Endpreise handeln, die nicht mehr durch verdeckte Zuschläge ergänzt werden dürfen.
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Datum: 08.12.2014 - 11:10 Uhr
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