Westfalenpost: Achtung, Rechtsbruch! / Kommentar von Knut Pries zum Datenschutz-Urteil des Europäischen Gerichtshofes
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gepiesackten Familienvater aus Tschechien? Der Mann, dem Bösewichte
wiederholt die Fensterscheiben seines Hauses zerdepperten?
Schließlich konnte R., einer Videokamera sei dank, die Übeltäter samt
Tatwerkzeug überführen und zur Verantwortung ziehen lassen. Geschieht
ihnen recht? Einerseits. Andererseits ist nicht jedes Mittel, das
einen Kriminellen zur Strecke bringt, schon deswegen in Ordnung.
Nachbarschaftshändel zählen zu den ältesten Formen von Alltagsstreit.
Und zunehmend wird der archaische Zwist mit moderner Technik
ausgetragen. Beschwerden stapeln sich bei den Datenschützern. Dem
widerwärtigen Nächsten mit der Kamera heimzuleuchten, scheint immer
mehr Zeitgenossen eine probate und zulässige Methode der
Selbstverteidigung. Es ist gut, dass die EU-Richter hier eine Warnung
ausgesprochen haben: Achtung, Rechtsbruch! Gehweg und Straße dürfen
nicht zur Kampfzone privater Auseinandersetzungen werden. Das
entspricht dem bei uns herrschenden Rechtsverständnis. Der
Datenschutz wird indes derzeit auf europäischer Ebene neu geordnet,
mit unmittelbaren Folgen für das Recht in den EU-Staaten. Die
Bundesregierung hat darauf zu achten, dass dabei der Bereich des
Zulässigen nicht Richtung Big Video ausgedehnt wird.
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Datum: 11.12.2014 - 20:14 Uhr
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