Koalitionsvertrag: Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen Recht auf Zweitmeinung

Koalitionsvertrag: Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen Recht auf Zweitmeinung

ID: 1147791

alitionsvertrag: Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen Recht auf Zweitmeinung


Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie setzt sich vor dem Hintergrund der angeblich überhöhten Operationsfrequenz in Deutschland seit längerem für ein regelhaftes "Vier-Augen-Prinzip" bei der Indikationsstellung im Rahmen von Wahloperationen, wie etwa einer Hüft- oder Knieoperation, ein. Dem Koalitionsvertrag zufolge rückt die Möglichkeit näher, dass Ärzte bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären müssen. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten werden laut Koalitionsvertrag von den Krankenkassen übernommen.

Die DGOU ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die als Vereinsverband die Ziele und Aufgaben ihrer beiden Trägervereine, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC), bündelt. Damit vertritt sie die Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung, Klinik und Praxis, sowie im ordnungspolitischen Rahmen der Gesundheitspolitik gemeinsam mit den Trägervereinen.


Kontakt für Rückfragen:

Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
URL: http://www.dgou.de



(pressrelations) - : Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen Recht auf Zweitmeinung


Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie setzt sich vor dem Hintergrund der angeblich überhöhten Operationsfrequenz in Deutschland seit längerem für ein regelhaftes "Vier-Augen-Prinzip" bei der Indikationsstellung im Rahmen von Wahloperationen, wie etwa einer Hüft- oder Knieoperation, ein. Dem Koalitionsvertrag zufolge rückt die Möglichkeit näher, dass Ärzte bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären müssen. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten werden laut Koalitionsvertrag von den Krankenkassen übernommen.

Die DGOU ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die als Vereinsverband die Ziele und Aufgaben ihrer beiden Trägervereine, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC), bündelt. Damit vertritt sie die Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung, Klinik und Praxis, sowie im ordnungspolitischen Rahmen der Gesundheitspolitik gemeinsam mit den Trägervereinen.


Kontakt für Rückfragen:

Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
URL: http://www.dgou.de


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse(at)dgou.de
URL: http://www.dgou.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Umgang mit missbrauchten Kindern: HAWK entwickelt Weiterbildungsangebot für pädagogische Fachkräfte Appell an Bundesregierung für mehr Transparenz bei Tierversuchen
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 12.12.2014 - 03:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1147791
Anzahl Zeichen: 3691

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 210 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Koalitionsvertrag: Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen Recht auf Zweitmeinung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z