Koalitionsvertrag: Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen Recht auf Zweitmeinung
ID: 1147791
alitionsvertrag: Orthopäden und Unfallchirurgen begrüßen Recht auf Zweitmeinung
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie setzt sich vor dem Hintergrund der angeblich überhöhten Operationsfrequenz in Deutschland seit längerem für ein regelhaftes "Vier-Augen-Prinzip" bei der Indikationsstellung im Rahmen von Wahloperationen, wie etwa einer Hüft- oder Knieoperation, ein. Dem Koalitionsvertrag zufolge rückt die Möglichkeit näher, dass Ärzte bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären müssen. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten werden laut Koalitionsvertrag von den Krankenkassen übernommen.
Die DGOU ist eine wissenschaftliche Fachgesellschaft, die als Vereinsverband die Ziele und Aufgaben ihrer beiden Trägervereine, der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie e.V. (DGU) und der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Orthopädische Chirurgie e.V. (DGOOC), bündelt. Damit vertritt sie die Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung, Lehre, Fort- und Weiterbildung, Klinik und Praxis, sowie im ordnungspolitischen Rahmen der Gesundheitspolitik gemeinsam mit den Trägervereinen.
Kontakt für Rückfragen:
Susanne Herda
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00
Telefax: +49 (0)30 340 60 36 01
E-Mail: presse@dgou.de
URL: http://www.dgou.de
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie setzt sich vor dem Hintergrund der angeblich überhöhten Operationsfrequenz in Deutschland seit längerem für ein regelhaftes "Vier-Augen-Prinzip" bei der Indikationsstellung im Rahmen von Wahloperationen, wie etwa einer Hüft- oder Knieoperation, ein. Dem Koalitionsvertrag zufolge rückt die Möglichkeit näher, dass Ärzte bei Indikationsstellung die Patienten über deren Recht zur Einholung einer Zweitmeinung verbindlich aufklären müssen. Diese Aufklärung muss mindestens zehn Tage vor der Operation erfolgen. Die Kosten werden laut Koalitionsvertrag von den Krankenkassen übernommen.
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Datum: 12.12.2014 - 03:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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