BGH-Urteil lässt Lehman-Geschädigte wieder hoffen
Jetzt hat der BGH in zwei Verfahren Anlegern die von ihrer Bank nach Beratung Zertifikate der niederländischen Tochtergesellschaft Lehman Brothers Treasury Co. B.V. der US-amerikanischen Lehman Brothers Holdings Inc. erworben haben, erstmals Schadensersatzansprüche wegen Fehlberatung zugesprochen. Die beklagte Bank hätte bei dem Vertrieb von „Garantiezertifikaten“ über Sonderkündigungsrechte der Emittentin ungefragt aufklären müssen. Nach der Insolvenz der Lehman Brothers Treasury Co. B.V. im September 2008 wurden die Zertifikate weitgehend wertlos. Bei den Zertifikaten handelte es sich um Inhaberschuldverschreibungen mit einem zugesicherten Kapitalschutz. Bei solchen „Garantie-Zertifikaten“ muss eine beratende Bank die Anleger über das in den jeweiligen Anleihebedingungen geregelte Sonderkündigungsrecht der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., das zu einem Totalverlust des Kapitals führen kann, ungefragt aufklären. Denn ein Sonderkündigungsrecht stellt einen für die Anlageentscheidung wesentlichen und damit aufklärungsbedürftigen Umstand dar.
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Datum: 12.12.2014 - 10:13 Uhr
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