Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen sollte noch dieses Jahr geprüft werden
Die Banken hatten sich zuletzt bei älteren Ansprüchen auf die Verjährung berufen. Hierzu hat der BGH am 28.10.2014 entschieden, dass die Rückforderungsansprüche in vielen Fällen zumindest bis zum Ende des Jahres 2014 noch nicht verjährt sind.
Bankkunden droht somit eventuell mit Ablauf des Jahres 2014 die Verjährung ihrer Ansprüche.
Wir empfehlen daher eine rechtzeitige Prüfung Ihrer Verträge.
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Die gemeinnützige KESTER-HAEUSLER-STIFTUNG mit Sitz in Fürstenfeldbruck ist eine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechts, die ihrer Satzung gemäß Wissenschaft, Forschung und Kultur fördert. Sie wurde 1988 zur Erinnerung an den Reichstagsabgeordneten, Generalmajor Caspar Haeusler und seine Frau Therese, geb. Kester, von den Töchtern Gabriele und Mirjam Haeusler ins Leben gerufen. Neben der Förderung von Wissenschaft und Forschung, überwiegend auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften, sowie der Veranstaltung und Durchführung von Kolloquien und Vortragsveranstaltungen zu wissenschaftlichen und zeitgeschichtlichen Fragestellungen und Lesungen renommierter und junger deutschsprachiger Autoren in der stiftungseigenen, 1899 von Gabriel von Seidl errichteten, Haeusler-Villa bzw. im Veranstaltungsforum der Stiftung im Kloster Fürstenfeld in Fürstenfeldbruck, unterstützt die Stiftung, die auch den künstlerischen Nachlaß des Malers Karl Trautmann, des Mitbegründers der Fürstenfeldbrucker Künstlervereinigung, betreut und Treuhänderin für die rechtlich unselbständige Anita Moor-Stiftung mit ihrem bedeutenden Nachlaß des Malers Henrik Moor ist, im Rahmen ihrer regionalen Förderungen zahlreiche Aktivitäten im musikalischen und künstlerischen Bereich im Umfeld Münchens und im Landkreis Fürstenfeldbruck.
Das Forschungsinstitut für Bank- und Kapitalanlagerecht ist eine wissenschaftlich ausgerichtete Unterabteilung der Kester-Haeusler-Stiftung und widmet sich der umfassenden Auseinandersetzung mit Themen des Bank- und Kapitalanlagerechts - im Rahmen von Publikationen, Vortragsveranstaltungen. Natürlich steht das Forschungsinstitut allen in diesem Bereich Interessierten als Ansprechpartner zur Verfügung, also insbesondere Anlegern, Bankkunden, aber auch Kreditinstuten und Anlageberatern, die einen hohen Beratungsstandard gegenüber ihren Kunden erreichen möchten.
Kester-Haeusler-Forschungsinstitut
für Bank- und Kapitalanlagerecht
Dachauer Straße 61
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 – 415 48
Telefax: 08141 – 414 56
E-Mail: seitz(at)kester-haeusler-stiftung.de
Internet: www.institut-fuer-bankrecht.de
Datum: 12.12.2014 - 10:22 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1147992
Anzahl Zeichen: 1427
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Stefan Seitz
Stadt:
Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141 – 415 48
Kategorie:
Rechtsberatung (privat)
Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 12.12.2014
Diese Pressemitteilung wurde bisher 1199 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Darlehensverträgen sollte noch dieses Jahr geprüft werden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Kester-Haeusler-Forschungsinstitut für Bank- und Kapitalanlagerecht (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).