Unzulässige Kreditgebühren: Noch im Dezember die Verjährung hemmen und Geld zurückholen

Unzulässige Kreditgebühren: Noch im Dezember die Verjährung hemmen und Geld zurückholen

ID: 1148154
(ots) - Ende des Jahres droht Verjährung für die Ansprüche
von Bankkunden, die unzulässige Kreditgebühren zurückfordern wollen.
Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät
Verbrauchern, jetzt mit einem Schreiben sowohl an die Bank als auch
gleichzeitig an den Ombudsmann ihre Rechte zu sichern. Alternativ
kann auch ein gerichtliches Mahnverfahren die Verjährung hemmen. Nur
bei zwei großen Banken im Kreditgeschäft ist der zusätzliche Schritt
nicht nötig: Die Targobank und Santander haben auf mehrfache
Nachfrage von Finanztip zugesichert, dass Ansprüche bei ihnen nicht
verjähren, sofern sie bis Ende des Jahres geltend gemacht werden.
Kunden anderer Banken müssen trotz des Schreibens an die Bank die
Verjährung im Kopf haben.

Viele Institute verlangten in den vergangenen Jahren pauschal
einen Betrag von 1 bis 4 Prozent der Kreditsumme für
Organisatorisches, Beratung und die Bonitätsprüfung. Diese
Bearbeitungsgebühr für private Kredite erklärte der Bundesgerichtshof
im Mai und Oktober 2014 für unzulässig. Verbraucher mit einem Kredit
aus den vergangenen zehn Jahren können unrechtmäßig gezahlte Gebühren
inklusive Zinsen zurückbekommen - je nach Kredithöhe sind das mehrere
Hundert Euro. Aber Achtung: Für Verträge aus dem Jahr 2011 und früher
geht das aufgrund der Verjährung nur noch bis Ende des Jahres. "Wer
bisher nicht dazu gekommen ist, seine Kreditbank anzuschreiben, hat
jetzt noch die letzte Chance", betont die Juristin Dr. Beate Schön
von Finanztip.

Musterschreiben verschicken und zeitgleich an Ombudsmann wenden

Das Online-Verbrauchermagazin Finanztip stellt auf seiner
Internetseite einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, der an die
Bank gehen sollte. "Das Schreiben allein hemmt aber noch nicht die
Verjährung. Daher sollte man zeitgleich eine Beschwerde beim


zuständigen Ombudsmann einlegen", rät Schön. Mit dem Eingang dieses
Schreibens ist die Frist in jedem Fall gewahrt, egal, wie die Bank
antwortet. Auch ein gerichtliches Mahnverfahren ist eine Möglichkeit,
die Verjährung zu unterbrechen. Wie beide Wege funktionieren, ist auf
Finanztip.de im Detail beschrieben. Dort findet Verbraucher auch
Informationen, welcher Ombudsmann für den eigenen Fall zuständig ist.
Denn Vorsicht: Landet das Schreiben beim falschen Adressaten, droht
doch die Verjährung.

Nicht vertrösten lassen

Knapp 2,5 Millionen Mal wurde auf Finanztip.de der Musterbrief
bereits heruntergeladen. "Viele unserer Leser haben uns daraufhin
Rückmeldungen gegeben. Bei zahlreichen Banken haben wir zudem
nachgefragt, wie sie mit den Fällen umgehen", berichtet
Rechtsexpertin Schön. "Daher wissen wir: Manches Kreditinstitut
vertröstet erstmal mit einem Schreiben. Aber auch wenn man bereits
einen Schriftwechsel mit der Bank hatte, können die Ansprüche noch
verjähren." Es lohne sich, genau nachzufragen und sich im
Zweifelsfall jetzt noch an den Ombudsmann zu wenden, um die Frist zu
wahren. Das gilt ebenso für den Fall, dass eine Bank die Ansprüche
bislang abgelehnt hat.

Von sich aus erstatten die Banken die Gebühren nicht. Aber
immerhin: Die Targobank und Santander haben Finanztip auf Nachfrage
versichert, dass berechtigte Rückforderungen erstattet werden und
dass die Ansprüche nicht verjähren, wenn die Forderungen bis zum 31.
Dezember 2014 schriftlich bei der Bank eingehen. Bei allen anderen
Kreditinstituten sollten Verbraucher sich auf jeden Fall mit den
beschriebenen Methoden zusätzlich gegen eine Verjährung wappnen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/
http://www.finanztip.de/kreditgebuehren/verjaehrung-hemmen/

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