Kooperationsvereinbarung zwischen Universität Greifswald und dem IOW erneuert
ID: 1148563
operationsvereinbarung zwischen Universität Greifswald und dem IOW erneuert
"Die Erneuerung des Kooperationsvertrages wurde notwendig, da das IOW seinen Rechtsstatus in eine Stiftung öffentlichen Rechts geändert hat. Mit dem Vertrag werden wir die gute Zusammenarbeit in der Wissenschaftsregion Deutschland Nord-Ost fortsetzen und durch internationale Projekte, zum Beispiel einen gemeinsamen Master-Studiengang mit der Universität Szczecin in Polen erweitern", so Professor Dr. Ulrich Bathmann, der Direktor des Leibniz-Instituts für Ostseeforschung Warnemünde.
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer Universität arbeiten bereits seit Jahren eng mit dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde zusammen. Es gibt beispielsweise zwei gemeinsame Berufungen und Mitarbeiter des IOW lehren am Institut für Geographie und Geologie in Greifswald. Ein weiteres Beispiel für partnerschaftliche Zusammenarbeit ist das wissenschaftlich sehr erfolgreiche Verbundprojekt MIMAS (Mikrobielle Interaktionen in Marinen Systemen). Diese Kooperation möchten wir intensivieren und zugleich dazu beitragen, das große Potenzial der Wissenschaftsregion Nord-Ost aufzuzeigen", erklärt Professorin Dr. Johanna Eleonore Weber, Rektorin der Universität Greifswald.
Mit dem Kooperationsvertrag vereinbaren die Universität Greifswald und das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit in Forschung und Lehre, insbesondere auf dem Gebiet der Meeresforschung. Ziel der Zusammenarbeit ist, die wissenschaftliche Exzellenz zu steigern und regionale Kompetenznetzwerke und Cluster zu schaffen. Außerdem wollen beide Partner die Promotions- und Nachwuchsförderung stärken und gemeinsame Berufungen ermöglichen. Der Kooperationsvertrag hält auch fest, dass Beschäftigte bzw. Mitglieder des jeweils anderen Partners Geräte und Einrichtungen nutzen können.
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Ansprechpartner an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Jan Meßerschmidt
Presse- und Informationsstelle
Domstraße 11
17489 Greifswald
Telefon 03834 86-1150
pressestelle@uni-greifswald.de
www.uni-greifswald.de
Ansprechpartner am Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde
Nils Ehrenberg
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde
Seestraße 15
18119 Rostock
Telefon 0381 5197-106
nils.ehrenberg@io-warnemuende.de
www.io-warnemuende.de
"Die Erneuerung des Kooperationsvertrages wurde notwendig, da das IOW seinen Rechtsstatus in eine Stiftung öffentlichen Rechts geändert hat. Mit dem Vertrag werden wir die gute Zusammenarbeit in der Wissenschaftsregion Deutschland Nord-Ost fortsetzen und durch internationale Projekte, zum Beispiel einen gemeinsamen Master-Studiengang mit der Universität Szczecin in Polen erweitern", so Professor Dr. Ulrich Bathmann, der Direktor des Leibniz-Instituts für Ostseeforschung Warnemünde.
"Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer Universität arbeiten bereits seit Jahren eng mit dem Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde zusammen. Es gibt beispielsweise zwei gemeinsame Berufungen und Mitarbeiter des IOW lehren am Institut für Geographie und Geologie in Greifswald. Ein weiteres Beispiel für partnerschaftliche Zusammenarbeit ist das wissenschaftlich sehr erfolgreiche Verbundprojekt MIMAS (Mikrobielle Interaktionen in Marinen Systemen). Diese Kooperation möchten wir intensivieren und zugleich dazu beitragen, das große Potenzial der Wissenschaftsregion Nord-Ost aufzuzeigen", erklärt Professorin Dr. Johanna Eleonore Weber, Rektorin der Universität Greifswald.
Mit dem Kooperationsvertrag vereinbaren die Universität Greifswald und das Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit in Forschung und Lehre, insbesondere auf dem Gebiet der Meeresforschung. Ziel der Zusammenarbeit ist, die wissenschaftliche Exzellenz zu steigern und regionale Kompetenznetzwerke und Cluster zu schaffen. Außerdem wollen beide Partner die Promotions- und Nachwuchsförderung stärken und gemeinsame Berufungen ermöglichen. Der Kooperationsvertrag hält auch fest, dass Beschäftigte bzw. Mitglieder des jeweils anderen Partners Geräte und Einrichtungen nutzen können.
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Datum: 13.12.2014 - 01:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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