Erfolg: Antrag auf sofortigen Baubeginn der Schweinemastanlage Haßleben gescheitert

Erfolg: Antrag auf sofortigen Baubeginn der Schweinemastanlage Haßleben gescheitert

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Erfolg: Antrag auf sofortigen Baubeginn der Schweinemastanlage Haßleben gescheitert



(pressrelations) - Schweinemäster nimmt Eilantrag beim Verwaltungsgericht zurück


Der Eigentümer der geplanten Schweinemastanlage Haßleben (Uckermark) ist mit seinem Antrag, vorzeitig mit dem Bau der Anlage beginnen zu dürfen, gescheitert. Einen entsprechenden Antrag vor dem Verwaltungsgericht Potsdam hat er Anfang Dezember zurückgenommen.

Das Anwaltsbüro des Schweinemästers hatte beim Verwaltungsgericht Potsdam einen Eilantrag auf Anordnung des Sofortvollzugs gestellt. Damit sollte erreicht werden, dass bereits vor Abschluss der Rechtsmittelverfahren mit dem Bau begonnen werden darf und die Anlage auch vorfristig in Betrieb genommen werden darf. Die Genehmigungsbehörde hatte dagegen vorgetragen, dass wegen der schwierigen Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit den erteilten Genehmigungen stellen, der Ausgang der Rechtsmittelverfahren erst abgewartet werden soll. Die Verbände, die Widerspruch eingelegt haben, wurden vom Verwaltungsgericht Potsdam zum Verfahren beigeladen und hatten schwerwiegende Argumente vorgetragen. Daraufhin wurde der Eilantrag zurückgezogen.

Der stellvertretende Landesvorsitzende des BUND, Thomas Volpers, wertet dies als ersten Schritt hin zur Verhinderung der Gesamtanlage: "Der Schweinemäster hat wohl eingesehen, dass er mit seinem Antrag keinen Erfolg haben wird."

Die Schweinemastanlage Haßleben in der Uckermark wurde mit Bescheid vom 9.7.2013 genehmigt. Nach dem Umbau der alten Anlage sollen in Haßleben knapp 37.000 Schweine gehalten werden. Der Genehmigungsbescheid des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz ist allerdings nicht sofort vollziehbar. Dies bedeutet, dass mit dem Bau erst begonnen werden darf, wenn über die gegen die Genehmigung eingelegten Rechtsmittel entschieden worden ist.

Gegen die Genehmigung gehen der Bund für Umwelt und Naturschutz Brandenburg (BUND), der Naturschutzbund Brandenburg (NABU), der Deutsche Tierschutzbund und der Förderverein Feldberg-Uckermärkische Seenlandschaft gemeinsam mit der Bürgerinitiative Kontra Industrieschwein Haßleben vor. Derzeit ist der entsprechende Widerspruch bei der Behörde anhängig. Sollte die Behörde den Widerspruch ablehnen, wird es danach ein Klageverfahren geben. Bis diese Verfahren, die möglicherweise auch durch zwei Instanzen gehen, beendet sind, darf nicht mit dem Bau begonnen werden.



Der Deutsche Tierschutzbund sieht die Rechtsmittel gegen die Anlage auf einem guten Weg. Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes: "Diese Entwicklung zeigt, dass wir gute Argumente haben. Die Anlage ist aus unserer Sicht absolut tierschutzwidrig und wir werden weiter alle juristischen Mittel dagegen nutzen."

Der Landesvorsitzende des NABU, Friedhelm Schmitz-Jersch, verweist auf die sensible und hochwertige Natur im Umfeld des Anlagenstandortes: "Es sind vor allem die wertvollen Moorflächen direkt in Nachbarschaft zur Anlage, die bei deren Inbetriebnahme unwiederbringlich verloren gehen würden. Damit würde auch der Lebensraum zahlreicher seltener und geschützter Tier- und Pflanzenarten zerstört."

Die Rücknahme des Antrags auf vorzeitigen Baubeginn ermöglicht den Widerspruchsbehörden nunmehr, in Ruhe und mit der gebotenen Prüfungstiefe über die Widersprüche der Verbände zu entscheiden. Da es aufgrund aktueller Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zwischenzeitlich auch weitere Konkretisierungen in Bezug auf das hier in Rede stehende europäische Naturschutzrecht gegeben hat, sehen die Verbände gute Chancen, die Genehmigung im Rahmen des Widerspruchsverfahrens aufgehoben zu bekommen. Sollte der Widerspruch abgelehnt werden, sind sich alle Verbände einig, dass die Genehmigung dann vor Gericht überprüft wird, notfalls durch alle erforderlichen Instanzen.


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Datum: 13.12.2014 - 12:15 Uhr
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