ÖDP führt Klage gegen 3-Prozent-Hürde bei Europawahl
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ÖDP führt Klage gegen 3-Prozent-Hürde bei Europawahl
Mai: "Optimistisch mit Aussicht auf Erfolg"
Zuversichtlich zeigt sich die Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) in Anbetracht der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts am 18. Dezember 2013 zu ihrer Klage gegen die 3-Prozent-Hürde bei der Europawahl.
Dazu Susann Mai, stellvertretende Bundesvorsitzende und ÖDP-Kandidatin auf Platz 3 für das Europäische Parlament: "Nachdem die Bundesverfassungsrichter vor genau zwei Jahren die 5-Prozent-Klausel für verfassungswidrig erklärt hatten, bin ich optimistisch, dass wir erfolgreich sind und auch die 3-Prozent-Hürde keinen Bestand haben wird."
Erst im Sommer diesen Jahres hatten Bundesrat und Bundestag wieder eine Hürde für die Europawahl beschlossen, obwohl das Bundesverfassungsgericht im November 2011 argumentiert hatte, dass es ?an zwingenden Gründen (fehle), in die Wahl- und Chancengleichheit durch Sperrklauseln einzugreifen.? (Urteil des BvfG vom 9.11.11, Nr. 96) Diesen Ausführungen folgend, sei damit die ÖDP, auf der sicheren Seite, so Mai.
Die ÖDP-Politikerin weiter: "Ich bin zuversichtlich, dass die Verfassungsrichter ihre Position in dieser Frage bestätigen und zu ihrem Urteil von 2011 stehen. Dann wird bei der nächsten Wahl 2014 auch die ÖDP mit zwei oder drei Mandaten in das Europäische Parlament einziehen."
Juristischer Beistand der ÖDP ist der bekannte Verfassungsrechtler Prof. Dr. Hans Herbert von Arnim (Universität Speyer).
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Datum: 13.12.2014 - 17:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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