Miranda Gold führt Vorankündigungspflicht ein

Miranda Gold führt Vorankündigungspflicht ein

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randa Gold führt Vorankündigungspflicht ein


Vancouver, BC, Kanada - 16. Dezember 2013 - Miranda Gold Corp. ("Miranda") (TSX-V: MAD) hat neue Unternehmensrichtlinien eingeführt, die im Falle der Ernennung von Direktoren, die nicht vom Management bestellt werden, eine Vorankündigung erforderlich machen. Dazu muss entweder eine Versammlung einberufen oder von den Aktionären ein Vorschlag eingebracht werden.

In den neuen Unternehmensrichtlinien wird unter anderem eine Frist festgelegt, innerhalb der die registrierten Inhaber von Stammaktien des Unternehmens vor einer Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Aktionärsversammlung ihre Nominierungsvorschläge für die Bestellung von Direktoren unterbreiten müssen. Weiters wird festgelegt, welche Informationen ein Aktionär in einer Mitteilung an das Unternehmen anführen muss, damit diese vorschriftsmäßig in Schriftform verfasst ist.

Im Fall einer Jahreshauptversammlung der Aktionäre ist das Unternehmen mindestens 30 Tage und nicht früher als 65 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung zu benachrichtigen. Soll die Jahreshauptversammlung innerhalb von 50 Tagen nach dem Datum, an dem die Jahreshauptversammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, abgehalten werden, muss die Mitteilung spätestens zu Geschäftsende des zehnten Tages nach der öffentlichen Ankündigung erfolgen.

Im Fall einer außerordentlichen Aktionärsversammlung, die zum Zwecke der Ernennung von Direktoren einberufen wird (und nicht gleichzeitig eine Jahresversammlung ist), hat die Mitteilung an das Unternehmen spätestens zu Geschäftsende des fünfzehnten Tages, nachdem das Datum der außerordentlichen Versammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, zu erfolgen.

Mit den neuen Unternehmensrichtlinien soll: (i) eine ordnungsgemäße und effiziente Durchführung der Jahreshauptversammlungen oder außerordentlichen Versammlungen ermöglicht werden; (ii) sichergestellt werden, dass alle Aktionäre ordnungsgemäß über die Nominierung von Direktoren in Kenntnis gesetzt und ausreichend über alle nominierten Personen informiert werden; (iii) den Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, nach einer angemessenen Bedenkzeit informiert abstimmen zu können.

Die neuen Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und werden den Aktionären von Miranda bei der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre zur Abstimmung vorgelegt.

Unternehmensprofil

Miranda Gold Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf die Exploration von Goldvorkommen in Nevada, Alaska und Kolumbien spezialisiert hat. Der Schwerpunkt liegt auf Goldexplorationsprojekten, die beste Aussichten auf die Entdeckung hochwertiger Goldvorkommen haben. Miranda führt eigene Basisexplorationsarbeiten durch und wendet anschließend ein Joint-Venture-Geschäftsmodell für seine Projekte an. Damit sollen die Fundergebnisse optimiert und das Explorationsrisiko gleichzeitig möglichst gering gehalten werden. Miranda arbeitet zurzeit mit den Partnerunternehmen Agnico-Eagle Ltd., Montezuma Mines Inc., Prism Resources Inc. und Red Eagle Mining Corporation zusammen.

FÜR DAS BOARD:

"Kenneth Cunningham"

Kenneth Cunningham
President CEO


Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Unternehmens unter www.mirandagold.com bzw. über Joe Hebert, Vice President Exploration, Tel. 1-775-738-1877.


Die TSX Venture Exchange und deren Regulierungsorgane (in den Statuten der TSX Venture Exchange als Regulation Services Provider bezeichnet) übernehmen keinerlei Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Meldung.

Für die Richtigkeit der Übersetzung wird keine Haftung übernommen! Bitte englische Originalmeldung beachten!




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Vancouver, BC, Kanada - 16. Dezember 2013 - Miranda Gold Corp. ("Miranda") (TSX-V: MAD) hat neue Unternehmensrichtlinien eingeführt, die im Falle der Ernennung von Direktoren, die nicht vom Management bestellt werden, eine Vorankündigung erforderlich machen. Dazu muss entweder eine Versammlung einberufen oder von den Aktionären ein Vorschlag eingebracht werden.

In den neuen Unternehmensrichtlinien wird unter anderem eine Frist festgelegt, innerhalb der die registrierten Inhaber von Stammaktien des Unternehmens vor einer Jahreshauptversammlung oder einer außerordentlichen Aktionärsversammlung ihre Nominierungsvorschläge für die Bestellung von Direktoren unterbreiten müssen. Weiters wird festgelegt, welche Informationen ein Aktionär in einer Mitteilung an das Unternehmen anführen muss, damit diese vorschriftsmäßig in Schriftform verfasst ist.

Im Fall einer Jahreshauptversammlung der Aktionäre ist das Unternehmen mindestens 30 Tage und nicht früher als 65 Tage vor dem Datum der Jahreshauptversammlung zu benachrichtigen. Soll die Jahreshauptversammlung innerhalb von 50 Tagen nach dem Datum, an dem die Jahreshauptversammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, abgehalten werden, muss die Mitteilung spätestens zu Geschäftsende des zehnten Tages nach der öffentlichen Ankündigung erfolgen.

Im Fall einer außerordentlichen Aktionärsversammlung, die zum Zwecke der Ernennung von Direktoren einberufen wird (und nicht gleichzeitig eine Jahresversammlung ist), hat die Mitteilung an das Unternehmen spätestens zu Geschäftsende des fünfzehnten Tages, nachdem das Datum der außerordentlichen Versammlung zum ersten Mal offiziell angekündigt wurde, zu erfolgen.

Mit den neuen Unternehmensrichtlinien soll: (i) eine ordnungsgemäße und effiziente Durchführung der Jahreshauptversammlungen oder außerordentlichen Versammlungen ermöglicht werden; (ii) sichergestellt werden, dass alle Aktionäre ordnungsgemäß über die Nominierung von Direktoren in Kenntnis gesetzt und ausreichend über alle nominierten Personen informiert werden; (iii) den Aktionären die Möglichkeit gegeben werden, nach einer angemessenen Bedenkzeit informiert abstimmen zu können.



Die neuen Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und werden den Aktionären von Miranda bei der nächsten Jahreshauptversammlung der Aktionäre zur Abstimmung vorgelegt.

Unternehmensprofil

Miranda Gold Corp. ist ein Unternehmen, das sich auf die Exploration von Goldvorkommen in Nevada, Alaska und Kolumbien spezialisiert hat. Der Schwerpunkt liegt auf Goldexplorationsprojekten, die beste Aussichten auf die Entdeckung hochwertiger Goldvorkommen haben. Miranda führt eigene Basisexplorationsarbeiten durch und wendet anschließend ein Joint-Venture-Geschäftsmodell für seine Projekte an. Damit sollen die Fundergebnisse optimiert und das Explorationsrisiko gleichzeitig möglichst gering gehalten werden. Miranda arbeitet zurzeit mit den Partnerunternehmen Agnico-Eagle Ltd., Montezuma Mines Inc., Prism Resources Inc. und Red Eagle Mining Corporation zusammen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Joe Hebert, Vice President Exploration, Tel. 1-775-738-1877



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Datum: 14.12.2014 - 03:15 Uhr
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