Auskünfte: Gerichte uneins, Gesetzgeber muss handeln
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Auskünfte: Gerichte uneins, Gesetzgeber muss handeln
"Journalistinnen und Journalisten benötigen eine verbindliche Rechtsgrundlage, die ihre Auskunftsansprüche gegenüber Bundesbehörden regelt", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die geltende Rechtslage nannte Konken "verworren", seit sich das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am gestrigen Mittwoch über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Februar zum Auskunftsanspruch der Medien hinweggesetzt habe. Das OVG hatte entschieden, "der presserechtliche Auskunftsanspruch gehöre grundsätzlich zur Gesetzgebungskompetenz der Länder für das Presserecht", wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Das Recht des Bundes, die Behördenorganisation zu regeln, umfasse nicht die Kompetenz zur Regelung von Presseauskünften (Az. 5 A 413/11).
Im konkreten Fall hatte die BILD-Zeitung gegen die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben geklagt, weil ihr die Behörde Auskünfte über die Vermietung des ehemaligen Flughafens Berlin-Tempelhof verweigert hatte.
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte den Auskunftsanspruch nach dem Berliner Landespressegesetz. Das Bundesverwaltungsgericht war hingegen im Februar zu dem Urteil gekommen, dass die Landesmediengesetze nicht für die Bundesbehörden gelten und sich der Auskunftsanspruch der Journalisten aus der Verfassung ableite. Hier sei ein Minimalstandard zu gewährleisten.
"Recherchierende Journalisten brauchen endlich Klarheit", sagte Konken.
"Es kann nicht sein, dass sie ihre Auskunftsansprüche mit ungewissem Ausgang einklagen müssen."
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Datum: 14.12.2014 - 17:15 Uhr
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