Neues Insolvenzrecht: Möglichkeiten für den Neustart
ESUG: Sanierung ermöglicht Neustart
Der Name des Gesetzes ist Programm: Das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen eröffnet sanierungswilligen und vor allem -fähigen Unternehmern neue Möglichkeiten, tragfähig neu zu starten. "Mit der Einführung des Schutzschirms und der Stärkung der Eigenverwaltung werden neue Handlungsoptionen geboten", berichtet Frank Rüdiger Scheffler, Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter bei der Kanzlei Tiefenbacher Rechtsanwälte, "Im Fokus steht die erfolgreiche Weiterführung des Unternehmens, nicht dessen Zerschlagung. Unternehmer bekommen damit erstmals vollumfänglich die Möglichkeit, ihrer unternehmerischen Verantwortung auch im Krisenfall gerecht zu werden. Langfristig nimmt das neue Recht zudem positiven Einfluss auf die bisherige Stigmatisierung, die mit einer Insolvenzanmeldung einherging." Neben der Erhaltung des Unternehmens und der damit verbundenen Arbeitsplätze bleibt die Zufriedenstellung der Gläubiger wichtiges Ziel des Verfahrens, die ebenso wie die Geschäftsführung mit einem größeren Handlungsspielraum bedacht werden. So werden diese beispielsweise in die Auswahl der an der Sanierung beteiligten Personen mit einbezogen.
Die Möglichkeiten: Schutzschirm und Eigenverwaltung
Die beiden wichtigsten Möglichkeiten zur Sanierung stellen gleichermaßen Chance als auch Herausforderung dar. Trotz aller Erleichterungen und Vorteile, die ESUG mit sich bringt, das Insolvenzrecht bleibt eines der kompliziertesten Teilgebiete des Zivilrechts. Sowohl der benötigte Insolvenzplan als auch die Eigenverwaltung unter Inanspruchnahme des höchstens drei Monate währenden Schutzschirms müssen sorgfältig vorbereitet und Schritt für Schritt umgesetzt werden. Das verschuldete Unternehmen profitiert in dieser Zeit von dem Schutz vor den Zugriffen seiner Gläubiger. Häufig genug jedoch scheuen Unternehmer, aufgrund von Verunsicherung und Unwissenheit ob der komplexen Thematik, noch den ersten Schritt in Richtung der nachhaltigen Sanierung. "Meist werden Löcher mit Löchern gestopft, bis gar nichts mehr geht und alle finanziellen Reserven aufgebraucht sind. Mit den neuen Instrumentarien möchte der Gesetzgeber Unternehmen in der Krise ermutigen, frühzeitig zu reagieren, denn zum einen muss die Sanierungsfähigkeit grundsätzlich gegeben und zum anderen darf noch keine Zahlungsunfähigkeit eingetreten sein", so Sanierungsexperte Frank-Rüdiger Scheffler. Mit Hilfe des Schutzschirms und der Eigenverwaltung bleibt der Unternehmer Herr im eigenen Haus, können unrentable Altverträge gekündigt werden und unternehmensinterne Prozesse verschlankt und vereinfacht werden. "Vor allem muss Vertrauen wiedergewonnen und erhalten werden. Die Voraussetzung hierfür ist eine offene und transparente Kommunikation nach innen an die Mitarbeiter und nach außen an Banken und Gläubiger", so Scheffler weiter. Denn nur wenn die Finanzierung gesichert ist, hat die Umsetzung der Sanierung eine Chance. Das Unternehmen geht im besten Fall gestärkt und mit neuen Perspektiven sowie neuer Kraft aus der Krise hervor.
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Die Tiefenbacher Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft ist eine auf Wirtschaftsrecht spezialisierte Kanzlei. Mit mehr als 30 Jahren Erfahrung in der Insolvenz- und Sanierungsberatung steht sie Unternehmen sowie deren Banken und Investoren in einer wirtschaftlichen Krise beratend zur Seite und unterstützt sie bei der Sanierung, Restrukturierung beziehungsweise Repositionierung. Sie verfügt über die personellen und technischen Ressourcen, um die Sanierung von Unternehmen jeglicher Größenordnung sachgerecht und zuverlässig durchzuführen.
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Datum: 15.12.2014 - 10:35 Uhr
Sprache: Deutsch
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