Kreditbearbeitungsgebühren – Verjährungsfristende 31.12.2014
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Lediglich etwa zwei Wochen haben betroffene Kreditnehmer Zeit, die Kreditbearbeitungsgebühren zurückzufordern. Jürgen Buck warnt jedoch davor, lediglich mit einem einfachen Anschreiben die Erstattung zu fordern. „Wichtig ist es, die Verjährung erst einmal zu stoppen. Nutzen Sie beispielsweise die Hilfe des zuständigen Ombudsmannes oder eines Rechtsanwaltes. Im Falle von bereits gestellten Forderungen sollten sich die Antragsteller auf keinen Fall mit unklaren Formulierungen der Bank in Sicherheit wiegen lassen, sondern die Verjährung der Ansprüche vorsichtshalber stoppen“, so der dringende Rat des Finanzexperten.
Einen Musterbrief „Erstattung von Kreditbearbeitungsgebühren“, Anschriften der zuständigen Schlichtungsstellen und weitere Informationen zum Verjährungsfristende mit Fragen und Antworten stehen Betroffenen unter www.geldundverbraucher.de, in der Rubrik „Gratis“ unter „Kreditkartengebühren unrechtens“ kostenlos zur Verfügung.
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Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12
Datum: 15.12.2014 - 11:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1149570
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.12.2014
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