Gut geschützt bei Eis und Kälte - Ratgeber Schutz vor Frostschäden

Gut geschützt bei Eis und Kälte - Ratgeber Schutz vor Frostschäden

ID: 1151162
(ots) - Mit der Umfrage Schadenmanagement untersuchen die
Generali Versicherungen die Zufriedenheit der Bevölkerung mit ihren
Versicherungen. Gleichzeitig geben die Generali Hinweise, woraus ein
guter Versicherungsschutz besteht, was im Schadenfall zu beachten ist
und wie Schäden vermieden werden können. Der zweite Teil der
Ratgeberserie beschäftigt sich mit Frostschäden.

Wasserrohre, die bei Frostwetter platzen, richten große Schäden
an. Im Jahr 2012 waren es zum Beispiel 1,1 Millionen beschädigte
Leitungen, für die deutsche Versicherungen über 2 Milliarden Euro an
ihre Kunden zahlten. Hausbesitzer oder Mieter können Sie sich viel
Ärger ersparen, wenn Sie folgende Tipps berücksichtigen.

Sämtliche Räume im Gebäude sollten sie immer ausreichend beheizen
und das Heizkörperventil nie vollständig zudrehen. Das gilt auch für
wenig genutzte Räume wie Keller, Vorrats- oder Abstellkammern,
Gästezimmer und Gäste-WCs. Die mit einem ✽ gekennzeichnete
Frostschutzstellung am Ventil schafft nur bedingt Sicherheit. Der
sogenannte Frostwächter sorgt lediglich dafür, dass der Heizkörper
nicht einfriert. Etwas weiter entfernte Rohre werden nicht geschützt.
Hinzu kommt, dass auch unter dem Aspekt der Heizkosten eine konstante
Raumtemperatur meistens günstiger als häufiges Auf- und Abdrehen der
Heizungsanlage ist. Vor dem ersten Frost sollten wasserführende
Leitungen im Außenbereich entleert und die Zuleitungen geschlossen
werden.

DER ERNSTFALL: VERHALTEN BEI FROSTSCHÄDEN:

Im konkreten Schadenfall sollte umgehend die Wasserversorgung der
betroffenen Leitungen abgestellt werden. Diese sollte erst nach
Weisung des Versicherers von einem fachkundigen Installateur
vorsichtig aufgetaut werden lassen. Bei entstandenen Schäden sollten
Immobilienbesitzer umgehend ihre Versicherung informieren und das


Ausmaß mit Fotos festhalten. Zur optimalen Schadenregulierung ist es
ratsam, eine Liste anzufertigen, in der alle demolierten Gegenstände
aufgeführt sind. "Das verkürzt in der Regel die Bearbeitungszeit des
Versicherers", erläutert Maximilian Jetzlsperger, Bereichsleiter
Schaden der Generali Versicherungen.

DIE UMFRAGE SCHADENMANAGEMENT

Die Umfrage Schadenmanagement der Generali Versicherungen
untersucht die Zufriedenheit der Bevölkerung mit den Themen
Schadenregulierung und Versicherungen allgemein. Dafür hat das
unabhängige Markt- und Sozialforschungsinstitut USUMA GmbH insgesamt
1.005 Bundesbürger im Frühjahr 2014 anhand einer repräsentativen
Telefonumfrage befragt. 541 der befragten Bundesbürger hatten in den
letzten fünf Jahren einen Schadenfall mit Versicherungskontakt. Das
Magazin zur Umfrage sowie weiteres Informationsmaterial wie
Pressemitteilungen, einen Audiobeitrag, Grafiken und Bilder finden
sich im Internet unter www.generali-schadenumfrage.de.



Für Rückfragen:

Christian Krause
Telefon: 089 5121-2283
Fax: 089 5121-1045
eMail: christian.krause@generali.com

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Datum: 17.12.2014 - 09:00 Uhr
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