Stuttgarter Nachrichten: Erbschaftsteuer
ID: 1151925
Eingemachte: Unter ungünstigen Umständen bleibt den Erben nichts
anderes übrig, als die übernommene Firma zu zerschlagen,
auszuplündern oder zu verkaufen, um dem Staat zu geben, was des
Staates ist. Doch ein geschwächtes Unternehmen fällt womöglich nicht
nur als Steuerzahler aus, sondern auch als Arbeitgeber. Es wäre also
fatal gewesen, wenn das Bundesverfassungsgericht die Sonderregeln für
die Übertragung von Betriebsvermögen gekippt hätte.
Pressekontakt:
Stuttgarter Nachrichten
Chef vom Dienst
Joachim Volk
Telefon: 0711 / 7205 - 7110
cvd@stn.zgs.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 17.12.2014 - 23:28 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1151925
Anzahl Zeichen: 721
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Stuttgart
Kategorie:
Kommune
Diese Pressemitteilung wurde bisher 348 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Stuttgarter Nachrichten: Erbschaftsteuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Stuttgarter Nachrichten (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).