Silvester: Zeit für den Knalleffekt
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anständig krachen. Für die meisten gehören Knaller und Raketen zur
Standardausstattung für Silvester. Die Bundesbürger gaben laut
Statista im vergangenen Jahr 124 Millionen Euro für Silvesterknaller
aus. Freunde des lautstarken und bunten Feuerwerks kommen ohne
Sondergenehmigung nur an zwei Tagen im Jahr auf ihre Kosten: "Am 31.
Dezember ab 0 Uhr und am 1. Januar bis 24 Uhr sind die üblichen
Bestimmungen diesbezüglich außer Kraft gesetzt", erläutert
Anja-Mareen Decker, Leiterin der ADVOCARD-Rechtsabteilung. "Wer hier
eine Ruhestörung moniert, hat schlechte Karten."
Städte und Gemeinden können Sonderregelungen aufstellen
Doch aufgepasst: Städte und Gemeinden können der Knallerei eigene
zeitliche Grenzen setzen. Häufig liegen diese zwischen 18 Uhr und 1
Uhr. Decker betont: "Wer sich nicht an die Regelungen zum Feuerwerk
hält, muss mit einer empfindlichen Strafe rechnen." Wer also
ausgelassen den Jahreswechsel feiern will, sollte sich mit den
Bestimmungen vor Ort vertraut machen. Die ADVOCARD
Rechtsschutzversicherung gibt Ihnen wichtige Tipps für ein Silvester
ohne juristischen Kater:
1.Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur volljährige Personen
kaufen. Wenn Kinder und Jugendliche mit Knallern oder Raketen Schäden
anrichten, haften ihre Eltern, weil sie ihre Aufsichtspflicht
verletzt haben. Verwahren Sie die Feuerwerkskörper sicher und lassen
Sie ihre Kinder nicht unbeaufsichtigt mit Böllern oder Raketen
hantieren.
2.In der Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kirchen oder
Reetdachhäusern ist es grundsätzlich verboten, Feuerwerk zu zünden.
3.Verwenden Sie ausschließlich Feuerwerkskörper, die in
Deutschland zugelassen wurden. Achten Sie auf eine sogenannte
BAM-Nummer der Bundesanstalt für Materialprüfung.
4.Die Silvesternacht ist ein Sonderfall in Sachen Feuerwerk. An
anderen Tagen des Jahres müssen Sie sich ein Feuerwerk beim Ordnungs-
oder Umweltamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde genehmigen lassen.
Pressekontakt:
ADVOCARD Rechtsschutzversicherung AG
Sonja Frahm
Besenbinderhof 43
20097 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 23731-279
E-Mail: sonja.frahm@advocard.de
www.advocard.de
achtung! GmbH (GPRA)
Robert Hoyer
Straßenbahnring 3
20251 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 450210-640
E-Mail: robert.hoyer@achtung.de
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Datum: 22.12.2014 - 09:00 Uhr
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