Mitarbeitern der wiedereröffneten Burger King Filialen die Löhne ausgezahlt
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Qualitätsstandards im Interesse aller Kunden sicherstellen / Vergütungsregelung des neuen Tarifvertrags inklusive vereinbarter Zulagen gilt / Im nächsten Schritt strukturiertes Bieterverfahren auf den Weg bringen
"Wir hatten den Beschäftigten über die Regional- und die Filialleiter zugesagt, dass diese noch vor Weihnachten ihr Geld sehen werden", erklärt Odebrecht. "Das haben wir in einer gemeinsamen Anstrengung gemeistert". In Ausnahmefällen waren Auszahlungen von Insolvenzgeld derzeit rechtlich nicht zulässig. Um diese Mitarbeiter kümmert sich das Team weiterhin intensiv.
Mittlerweile wurden alle 86 Filialen wiedereröffnet, die zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens noch von der Burger King GmbH geführt wurden. "Im Interesse der Kunden, des Lizenzgebers und der Gläubiger werden wir gemeinsam mit den Beschäftigten sämtliche Qualitätsstandards in den Filialen sicherstellen", so Odebrecht. Unter seiner Verantwortung werden "sämtliche tarifvertraglichen und individuellen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen eingehalten - inklusive vereinbarter Zulagen oder den Vergütungsregelungen des jüngst abgeschlossenen Tarifvertrags", versichert Odebrecht.
Der vorläufige Insolvenzverwalter kündigt an, im nächsten Schritt ein "strukturiertes Bieterverfahren auf den Weg zu bringen". Ziel ist es, einen nachhaltig interessierten, verlässlichen Investor zu finden.
"Ich danke allen Beteiligten für deren zielführende Unterstützung, den Geschäftsbetrieb stabil fortführen zu können", fasst Odebrecht die Aktivitäten seit seiner Bestellung am 10. Dezember 2014 zusammen.
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Datum: 23.12.2014 - 12:09 Uhr
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