Das politische Geschäft mit den Frühchen

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ID: 115551

Das politische Geschäft mit den Frühchen



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Aktionskomitee Kind im Krankenhaus e.V. kritisiert Bundesgesundheitsministerin: "Kostensenkung nicht als Qualitätssteigerung verkaufen"

Frankfurt am Main/Regensburg, 03. September 2009 - Wer keine 14 Frühgeburten unter 1.500 Gramm Geburtsgewicht pro Jahr vorweisen kann, bekommt kein Geld mehr. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossen. Kliniken, die seltener derart kleine Frühchen betreuen, müssen damit faktisch auf das teure Behandlungsverfahren ganz verzichten. Krankenkassen und Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hatten sich für eine noch weit höhere Mindestfallzahl eingesetzt. Diese angestrebte Zentralisierung des Frühgeborenenversorgung kritisiert der Bundesverband des Aktionskomitees Kind im Krankenhaus e.V. (AKIK).

In der Erhöhung der Mindestfallzahlen unter dem Deckmantel einer besseren Versorgungsqualität sieht der Verband vor allem eine Strategie zur Kostensenkung. "Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wie der risikoreiche Transport eines Frühgeborenen zu einer anderen Klinik die Behandlungsqualität verbessern soll", verweist AKIK-Vorsitzende Julia von Seiche-Nordenheim auf die langjährige Erfahrung im Umgang mit Frühgeburten in den meisten deutschen Krankenhäusern.
Nach eigenen Angaben spricht das Aktionskomitee für rund 1,4 Mio. betroffene Eltern und Kinder. Es tritt beständig für eine wohnortnahe Versorgung insbesondere in Flächenregionen ein. Sollten die Vorgabe der Mindestfallzahl weiter erhöht werden, erwarten die AKIK-Mitglieder eine dramatische Verschlechterung der gesamten stationären Kinderversorgung.

Zwar könnten die Krankenkassen damit vordergründig beträchtliche Einsparungen erzielen, zur Qualitätssteigerung sei es aber gänzlich ungeeignet. "Im Gegenteil. Es ist wenig glaubwürdig, wenn die Krankenkassen und das Bundesgesundheitsministerium im Namen der Kinder falsche finanzielle Anreize für Kliniken anprangern und gleichzeitig eine indirekte Abkehr von der flächendeckenden Versorgung fordern", so von Seiche-Nordenheim weiter. Schon die derzeitige Richtlinie für Mindestmengen hat zu einer zahlenmäßigen Halbierung der behandelnden Kliniken geführt. Sollten sich die Befürworter der Mindestfallzahlen in weiteren Verhandlungen durchsetzen, befürchtet das Aktionskomitee einen Rückgang von derzeit noch rund 200 auf 70 Kliniken bundesweit. "Wir vermissen zudem die gebotene Ehrlichkeit, dass es auch hier wieder einmal nur um das gute Geld geht. Hohe Versorgungsqualität steht und fällt nun einmal mit einer schnellen und wohnortnahen Behandlung", ist die Verbandsvorsitzende überzeugt.



AKIK: Der AKIK-Bundesverband und seine Ortsgruppen setzen sich für die bestmögliche medizinische, pflegerische, therapeutische, pädagogische und psychosoziale Behandlung akut und chronisch-kranker Kinder im Krankenhaus ein. Zahlreiche Aktivitäten verfolgen das Ziel, kranke Kinder und ihre Familien in deren schwieriger Situation zu unterstützen. Der AKIK verfasste zusammen mit anderen europäischen Schwesterverbänden die EACH (European Association for Children in Hospital)-Charta. Darin werden basierend auf entsprechenden Artikeln der UN-Kinderrechtskonvention in zehn Punkten die Rechte von kranken Kindern im Krankenhaus und deren Umsetzung beschrieben. Der AKIK ist initiativ sowohl für die Zeit vor als auch während und nach dem Krankenhaus-Aufenthalt eines Kindes.

Ansprechpartner: Julia von Seiche-Nordenheim, Bundesvorsitzende/Presse-Sprecherin, Mobil: 0172-862 19 66; E-Mail: presse@akik.de; Web: www.akik.de ;Blog: www.akik.de/blog/


AKIK Bundesverband e.V.
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D-60318 Frankfurt/Main
www.akik.de
Tel: 01805 - 25 45 28 (gebpfl.).
Fax: 01805 - 25 45 39 (gebpfl.)
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Datum: 03.09.2009 - 16:34 Uhr
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