Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Sterbehilfe für belgischen Sexualtäter
Tod auf Wunsch
Kristine Greßhöner
ID: 1156379
Straftätern viel Geld, auch mache es die Welt sicherer, sagen
Zyniker. Eine Win-Win-Situation? Mitnichten. Der seit 30 Jahren
inhaftierte Sexualtäter Frank Van Den Bleeken ist ja nicht zum Tode
verurteilt. Er hat missbraucht und getötet. Fachleute bescheinigen
ihm in Haft "unerträgliche psychische Qualen". Zu sterben ist sein
größter Wunsch. Sterbenskrank und geplagt vom Verfall seines Körpers?
Das ist er nicht. Wenn ein Mörder wie er nun durch die Giftspritze
stirbt, ist das die Renaissance der Todesstrafe in Europa, wenn auch
als Töten auf Verlangen und mit dem Segen der Behörden. Die belgische
Justiz öffnet jenen Tür und Tor, die sich aus Verzweiflung, aus
Selbstschutz und Bequemlichkeit für die Selbsttötung entscheiden.
Täter schleichen sich so per Antrag aus ihrer Verantwortung. In den
Augen der Opferangehörigen muss dies wie ein höhnisches Adieu wirken.
Nach moralischen Maßstäben zurechnungsfähig sind Männer wie Van Den
Bleeken kaum. Daher ist es Aufgabe des Staates, sie zu verwahren und
zu therapieren - und nicht, ihnen Wünsche zu erfüllen.
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Datum: 04.01.2015 - 20:50 Uhr
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Bielefeld
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