IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Möglichkeiten der Anleger
ID: 1157609
IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Möglichkeiten der Anleger
GRP Rainer LLP(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html Die Investition in den IVG EuroSelect 14 brachte den Anlegern kein Glück. Nach dem angekündigten Verkauf des Büroturms "The Gherkin" drohen den Anlegern massive Verluste.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Büroturm "The Gherkin" gehört zu den Wahrzeichen Londons. Für die rund 9.000 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG EuroSelect 14 ist er inzwischen eher zum Wahrzeichen für eine fehlgeschlagene Investition geworden.
Auf Grund der anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Fonds wurde das Bürohaus "The Gherkin" im April 2014 unter Zwangsverwaltung gestellt. Einige Monate später wurde der Verkauf angekündigt. Auch wenn der Verkaufspreis höher ausgefallen sein soll als erwartet, dürfte dies für die Anleger kein Grund zur Freude sein. Denn für sie bleibt vermutlich nichts übrig. Im Gegenteil: Sie müssen massive finanzielle Verluste befürchten, denn der Verkaufserlös wird wohl nur reichen, um aufgelaufene Verbindlichkeiten zu begleichen.
Um nicht auf dem finanziellen Schaden sitzen zu bleiben, können die Anleger immer noch ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen lassen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Schadensersatzansprüche können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Denn im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger auch über sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem IVG EuroSelect 14 umfassend aufgeklärt werden müssen.
Geschlossene Immobilienfonds sind keineswegs sichere Kapitalanlagen, die beispielsweise zum Aufbau einer Altersvorsorge geeignet sind. Schwankungen auf dem Immobilienmarkt, sinkende Mieteinnahmen oder auch Wechselkursschwankungen können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds gefährden. So führte der Höhenflug des Schweizer Franken im Vergleich zum britischen Pfund beim IVG EuroSelect 14 zu einer Verletzung der sog. "Loan-to-Value-Klausel" und damit auch zu Problemen bei dem Fonds. Für die Anleger kann die Beteiligung an einem geschlossenen Fonds mit dem Totalverlust des investierten Geldes enden. Daher hätten sie über diese Risiken ausführlich und verständlich aufgeklärt werden müssen.
Ob eine fehlerhafte Anlageberatung vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/
Datum: 08.01.2015 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1157609
Anzahl Zeichen: 2616
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:
Köln
Telefon: +49 221 2722750
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 315 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"IVG EuroSelect 14 The Gherkin: Möglichkeiten der Anleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/handelsrecht/handelsvertreterrecht.html Der EuGH hat mit Urteil vom 7. April 2016 den Begriff des Neukunden erweitert und damit die Position der Handelsvertreter bei der Berechnung des Ausgleichsanspruchs gestärkt (Az.: C-315/14). GRP Rainer RechtsanwÃ
Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin
Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weiter die Rückforderung von Ausschüttungen. GRP R
Weitere Mitteilungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
"Pro Fachkraft" - Qualifizierte Fachkräfte für attraktive Unternehmen in Pirmasens und der Westpfalz ...
In Zeiten zunehmender Globalisierung und eines fortschreitenden Strukturwandels verschärft sich nicht nur der wirtschaftliche Konkurrenzkampf in den Unternehmen, sondern gerade auch der Kampf um die Fachkräfte, deren sinkende Zahl dem demografischen Wandel geschuldet ist - Herausforderungen, vor d
Wölbern Frankreich 04: Anleger vor ungewisser Zukunft ...
http://www.grprainer.com/Woelbern-Invest.html Ein "Happy End" wird es für die Anleger des Wölbern Fonds Frankreich 04 kaum noch geben. Sie müssen wohl in jedem Fall mit massiven finanziellen Verlusten rechnen. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf,
Barrel Öl erstmals unter 50 Dollar: Die Gründe für den Sinkflug des Ölpreises ...
Eibelstadt, 08. Januar 2015 - In dieser Woche sank der Weltmarktpreis für einen Barrel Öl (159 Liter) der Sorte WTI erstmals auf unter 50 Dollar. Mitte des Jahres 2014 lag er noch bei knapp 110 Dollar. Innerhalb eines halben Jahres hat Öl demnach einen Wertverlust von weit über 50 Prozent zu ver
TROPPER veröffentlicht Orientierungsleitfaden zur E-Akte ...
Leverkusen, 08. Januar 2015. Mit Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes sind Bundesbehörden ab 1. Januar 2020 dazu verpflichtet, ihre Akten elektronisch zu führen. Zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben sind zahlreiche organisatorische und technische Rahmenbedingungen notwendig. Die TROPPER DATA




