Faszination Glas: Am 1. Juli 2015 tritt neue Meisterprüfungsverordnung für das Glaser-Handwerk in Kraft
ID: 1157828
Die Weiterentwicklung der Glastechnologie hat die Inspiration für die Einsatzmöglichkeiten in vielfältiger Weise gesteigert und fordert das Glaser-Handwerk immer wieder auf das Neue. Glas dominiert die Architektur moderner Gebäude in Form lichtspendender Glaskuppeln, moderner Fassadenkonstruktionen oder futuristischer Glasanbauten. Nicht zuletzt tragen Glaselemente im Bereich der Bauwirtschaft zur Energieeffizienz bei. Deshalb brauchen die Glaser von heute profundes Wissen zur ressourceneffizienten Herstellung bzw. Be- und Verarbeitung von Glas. Aber sie leisten ebenso ihre Beiträge zu High-Tech-Produkten, beispielsweise zum Display eines Handys.
Bei dem Glaser-Handwerk handelt es sich um ein zulassungspflichtiges Handwerk. Dies bedeutet, dass die bestandene Meisterprüfung Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung ist.
Die neue Meisterprüfungsverordnung vom 19. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2331) tritt am 1. Juli 2015 in Kraft und ersetzt die Meisterprüfungsregelungen vom 9. Dezember 1975.
Der Text der neuen Meisterprüfungsverordnung kann in Kürze über die Internetseite des BMWi abgerufen werden.
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 08.01.2015 - 12:53 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1157828
Anzahl Zeichen: 1753
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Energie & Umwelt
Diese Pressemitteilung wurde bisher 346 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Faszination Glas: Am 1. Juli 2015 tritt neue Meisterprüfungsverordnung für das Glaser-Handwerk in Kraft"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).