Zuzahlungsbefreiungen für 2015 neu beantragen (FOTO)
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(ots) -
Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer
Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen
beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des
jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch kranken
Patienten) überschreitet. Da die Bescheinigung jeweils nur für ein
Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu
für 2015 beantragt werden. Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem
Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich ermitteln, ob die
entsprechende Belastungsgrenze schon überschritten wurde oder - bei
chronisch kranken Patienten - im Laufe des Jahres überschritten wird.
Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind
gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und
an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein
Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient
keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.
In Deutschland sind derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer
Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen
chronisch kranke Menschen. Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit
sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung
an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente bzw. Heil- und
Hilfsmittel brauchen oder z.B. Fahrtkosten, eine
Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen. Bei
Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des
Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der
Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die
Zuzahlung auf diesen Betrag. Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen
für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 2,0 Milliarden Euro. Die
Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen
auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der
Patient zum Beispiel eine Kundenkarte hat.
Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de
Pressekontakt:
Dr. Reiner Kern, Pressesprecher, Tel. 030 40004-132, presse@abda.de
Christian Splett, Pressereferent, Tel. 030 40004-137,
c.splett@abda.de
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Datum: 09.01.2015 - 09:35 Uhr
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