Kennzeichnung für Lieferzuverlässigkeit
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RAL-Gütezeichen Energiehandel schützt Kunden
Grafik: Supress(firmenpresse) - sup.- Negative Berichterstattung über einzelne Unternehmen oder ganze Branchen kann das Vertrauensverhältnis zwischen Handelspartnern belasten. Selbst jahrelang bewährte Geschäftsbeziehungen geraten in Gefahr, wenn beispielsweise öffentlich Zweifel an der Seriosität von Zulieferern geäußert werden. Diesen Effekt haben auch die Pressemeldungen über einzelne schwarze Schafe unter den Energiehändlern, die die Messung bzw. die Abrechnung der Liefermenge von Heizöl manipuliert haben. Es ist nachvollziehbar, dass solche Berichte gerade dort Besorgnis auslösen, wo die Wärmeerzeugung im gewerblichen Bereich regelmäßig große Mengen an Energie erfordert. Schließlich steht in zahlreichen Betrieben und Unternehmen längst alles auf dem Prüfstand, was den Etat für die Energiebeschaffung unnötig belasten könnte.
Betroffen von den Meldungen über unseriöse Liefermethoden sind aber nicht nur die Verbraucher, sondern auch sämtliche Versorger, die das Vertrauen ihrer Kunden stets durch Zuverlässigkeit und fehlerfreie Mengenerfassung rechtfertigen. Eine wachsende Zahl von Energiehändlern stellt sich deshalb freiwillig einer neutralen Kontrollinstanz, die die Orientierung bei der Anbieterauswahl erleichtern soll. Als Kennzeichnung für Lieferzuverlässigkeit wird nach erfolgreich absolvierter Prüf-Prozedur das RAL-Gütezeichen Energiehandel (http://www.guetezeichen-energiehandel.de) verliehen. Es bestätigt, dass Betriebsabläufe, Waren, Lager und Fahrzeuge dieses Lieferanten den strengen Qualitätsvorgaben der RAL-Richtlinien entsprechen (www.guetezeichen-energiehandel.de). Mängel an den Messanlagen oder Befüllvorrichtungen würden den unabhängigen Sachverständigen, die den Check durchführen, schnell auffallen. Zum Prüfumfang für die Prädikatsvergabe gehören auch die Qualifikation und die Beratungskompetenz der Mitarbeiter sowie die Preistransparenz des Händlers. Diese Kriterien machen zwar keine Schlagzeilen, sind aber für Energiekunden die Gewähr für vereinbarungsgemäße Liefermengen und korrekte Rechnungsstellung.
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Datum: 12.01.2015 - 10:25 Uhr
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