Sturmschäden – Welche Versicherung zahlt?
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Eine häufige Frage, die der GVI-Präsident, Siegfried Karle, regelmäßig nach einem Unwetter beantworten muss ist, welche Versicherung die Regulierung der Sturmschäden übernimmt. Die Gebäudeversicherung und Hausratversicherung übernimmt Sturmschäden, z. B. bei Schäden an Solaranlagen, Wintergärten und Fenstern. Dringt in Folge eines Sturmes Regenwasser ins Gebäude und beschädigt den Hausrat, greift die Hausratversicherung. Hagelschäden am Auto sind im Rahmen der Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt“, erläutert Siegfried Karle.
Wichtig für den Versicherungsschutz bei Sturmschäden ist, dass An- und Umbauten an einer Immobilie der Versicherung vorab gemeldet werden. „Wurde ein Wohnhaus nachträglich mit einer Photovoltaikanlage aufgerüstet, ist es wichtig, eine bestehende Gebäudeversicherung auf einen möglich Einschluss des Risikos zu überprüfen“, rät Karle.
Viele Hausbesitzer sind überrascht, dass ihre Versicherung keine Absicherung bei eindringendem Regenwasser durch Starkregen übernehmen. Ein Versicherungsschutz besteht nur, wenn die wichtige Elementarversicherung zusätzlich in der Gebäudeversicherung oder Hausratversicherung mit vereinbart ist.
Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Sturmschäden und Versicherung“ sowie hilfreiche Tipps zur Schadensvorsorge stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 31.03.2015 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1158781
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
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Freigabedatum: 31.03.2015
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