Hartz-IV-Empfänger bekommen Fahrgeld für Besuche bei Kindern
ID: 1159320
Eine Information des Deutschen Schutzverbandes gegen Diskriminierung e.V.

(firmenpresse) - 13. Januar 2015. Allen Eltern, die Hartz-IV beziehen, steht die Erstattung der Kosten des Umgangsrechts zu, so ein Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts im Juni 2014. "Die Jobcenter müssen also auch die Fahrtkosten für Besuche bei den leiblichen Kindern erstatten", so der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. (DSD). Eine Tatsache, die viele Betroffene nicht wissen.
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger seine beim geschiedenen Partner lebenden Kinder besucht, so muss das Jobcenter auch den Sprit für die Fahrt mit dem eigenen Pkw bezahlen. So urteilte das Bundessozialgericht im Juni 2014 (Az. B 14 AS 30/13 R). "Für die Fahrten zum leiblichen Kind", so Uwe Hoffmann, Geschäftsführer des DSD (www.gegendiskriminierung.de), "muss das Jobcenter 20 Cent pro Kilometer erstatten."
In der Vergangenheit wurden die oft kleinen Beträge von den Jobcentern abgelehnt. Der Grund: die Beträge fielen unter eine Bagatell-Grenze." Diese Grenze gibt es laut Rechtsprechung aber nicht. Grundsätzlich gilt: Ein Hartz-IV-Bezieher, der seine leiblichen, getrennt lebenden Kinder besucht, abholt oder nach Hause fährt, hat Anspruch auf die Erstattung der Kosten - auch mit seinem eigenen Pkw.
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung e. V. bietet Hartz-IV-Empfängern Hilfe bei der Überprüfung der Bescheide und bei verhängten Sanktionen an.
Themen in dieser Pressemitteilung:
hartz-iv
hartz
jobcenter
fahrtkosten
umgangsrecht
grundsatzurteil
bundessozialgericht
gegen-diskriminierung
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der Deutsche Schutzverband gegen Diskriminierung setzt sich für Menschen ein, die sich durch Behörden oder Unternehmen ungerecht behandelt fühlen, die bei ihrer Berufswahl aus böswilligen Gründen oder Vorurteilen benachteiligt wurden oder die durch den Staat oder seine Entscheidungen ins soziale Abseits gedrängt werden.
Besonders betreut werden Hartz IV-Empfänger, die eine kostenlose Erstberatung ihrer Fälle durch spezialisierte Anwälte erhalten.
Folgen Sie uns auch auf Facebook
All4Press
Erich Jeske
Martinskloster 3
99084 Erfurt
info(at)all4press.de
0361 55 06 710
http://www.all4press.de
Datum: 13.01.2015 - 12:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1159320
Anzahl Zeichen: 1464
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Uwe Hoffmann
Stadt:
Jena
Telefon: 03641 876 11 59
Kategorie:
Sonstiges
Diese Pressemitteilung wurde bisher 568 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Hartz-IV-Empfänger bekommen Fahrgeld für Besuche bei Kindern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Deutscher Schutzverband gegen Diskriminierung e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).