Steuerhinterziehung: Auch fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt strafmildernd

Steuerhinterziehung: Auch fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt strafmildernd

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Steuerhinterziehung: Auch fehlgeschlagene Selbstanzeige wirkt strafmildernd



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Das Jahr 2014 bescherte den deutschen Finanzbehörden so viele Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung wie noch nie. Aber: Nicht jede Selbstanzeige schützt auch vor einer Verurteilung.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: So viele Menschen wie noch nie nutzten im vergangenen Jahr die Möglichkeit, einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch eine Selbstanzeige zu umgehen. Doch nicht jede Selbstanzeige wird auch zum gewünschten Erfolg führen. Denn die Anforderungen an eine Selbstanzeige sind hoch - wie auch die Fälle prominenter Steuersünder belegen.

Doch auch wenn eine Selbstanzeige fehlgeschlagen ist, kann sie noch strafmildernd wirken. Allerdings sollten in diesen Fällen unbedingt im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, um ein möglichst geringes Strafmaß zu erzielen.

Selbstanzeigen schlagen im Wesentlichen aus zwei Gründen fehl: Sie wurden zu spät gestellt oder sie waren nicht vollständig. Fehlende Unterlagen sollten umgehend nachgereicht und gegenüber dem Finanzamt reiner Tisch gemacht werden. Dennoch kann es zu einem Prozess kommen. Dann sollten Rechtsanwalt und Mandant eine entsprechende Strategie festlegen, um zu einem milden Urteil zu gelangen. Davon kann viel abhängen - das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis zu Haftstrafen. Allerdings kann das Verfahren im Idealfall auch eingestellt werden, weil die Vorwürfe unberechtigt sind. Darüber hinaus kann ein Verfahren auch gegen die Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Aber es kann natürlich auch zu einem strafrechtlichen Hauptverfahren kommen.

Daher sollte der Beschuldigte nur in enger Absprache mit seinem Anwalt handeln und sich nicht zu unbedachten Äußerungen im Ermittlungsverfahren hinreißen lassen. Diese könnten ihn möglicherweise selbst schaden. Der Beschuldigte hat auch die Möglichkeit, von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen. Auch dies sollte mit dem Rechtsanwalt abgesprochen werden.



Wer seine Steuern nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Finanzamt deklariert aber noch keine Selbstanzeige gestellt hat, kann dies auch 2015 nach wie vor tun. Die Anforderungen sind zwar höher geworden, dennoch ist es immer noch möglich, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Auch bei der Selbstanzeige sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte von Anfang an hinzugezogen werden.

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Datum: 21.01.2015 - 10:05 Uhr
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