Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz erforderlich: Mitarbeiter s

Gefährdungsbeurteilung auch für psychische Belastungen am Arbeitsplatz erforderlich: Mitarbeiter sind gute Unternehmensberater / TÜV Rheinland: Unterstützung von der Methodenfindung bis zur Bewertung

ID: 1162738
(ots) - Zu viel Arbeit, Termin- und Leistungsdruck sowie
ständige Unterbrechungen sind die häufigsten psychischen Belastungen
am Arbeitsplatz. Entsprechend sind psychische Erkrankungen auf Platz
zwei der am weitesten verbreiteten Krankheiten in Deutschland
vorgerückt. Seit September 2013 sind alle Unternehmen verpflichtet,
im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU) die psychischen
Belastungen am Arbeitsplatz zu erfassen. Geschieht dies nicht,
begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und riskieren ein Bußgeld.

Bei der Auswahl der geeigneten Methode für die Erstellung einer
GBU spielt nicht nur die Größe des Unternehmens eine Rolle, sondern
auch die Voraussetzungen in der Belegschaft und besondere
Fragestellungen im Betrieb. Qualitative Erhebungen wie
Gruppeninterviews bieten Mitarbeitern beispielsweise die Möglichkeit,
Verbesserungsvorschläge einzubringen. Iris Dohmen,
Fachgebietsleiterin für Arbeits-, Betriebs- und
Organisations-Psychologie bei TÜV Rheinland: "Mitarbeiter sind sehr
gute Unternehmensberater: Sie denken oft sehr wirtschaftlich und
haben praktische und realistische Ideen, denn sie sind die Experten
für ihren Arbeitsplatz."

Voraussetzung für den Erfolg der Maßnahme ist, dass
Unternehmensleitung, Betriebsrat, Personalabteilung und
Führungskräfte ihre Befürwortung gegenüber der Belegschaft deutlich
zeigen. Denn externe Berater wie Betriebspsychologen sind auf die
Unterstützung der Mitarbeiter angewiesen, um Themen aufzuspüren, die
mögliche psychische Belastungen darstellen. Um aus den Ergebnissen
ganzheitliche Verbesserungen abzuleiten, bindet TÜV Rheinland von
Anfang an Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner in
die Durchführung der GBU psychische Belastungen mit ein. Bei der
Evaluation der entwickelten Maßnahmen empfehlen die Experten etwas
Geduld. Oft geht es um Verhaltensänderungen, deren Umsetzung einige


Zeit in Anspruch nimmt. Daher sollte eine Evaluation nach etwa zwei
Jahren angestrebt werden.

Oft wirkt sich schon die Durchführung der GBU positiv aus:
Mitarbeiter fühlen sich durch die Einbeziehung wertgeschätzt. Das
steigert die Motivation und trägt gegenüber potenziellen Bewerbern zu
einer positiven Unternehmensmarke bei.

Langfassung unter www.tuv.com/presse im Internet.



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Datum: 21.01.2015 - 10:00 Uhr
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