Wintersport – Vor Ausübung Versicherungen überprüfen

Wintersport – Vor Ausübung Versicherungen überprüfen

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Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an



(firmenpresse) - 22.01.2015. Viele tausende verunglücken beim Wintersport mehr oder minder schwer, was die berühmten Beispiele von Michael Schumacher und Angela Merkel im letzten Jahr zeigten. Nicht jeder ist so vermögend, dass er die damit verbundenen Kosten problemlos finanziell tragen kann. Daher sollte vor der Ausübung des Wintersports nach Ansicht der Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) die Versicherungen überprüft werden.

Zahlreiche Unfälle passieren jährlich auf der Piste beim Wintersport, die nicht selten einen finanziell stark belasten können. Die richtigen Versicherungen helfen dabei den finanziellen Schaden abzufedern. Die klassischen Verletzungen beim Wintersport sind Prellungen, Beinbrüche und Knieverletzungen. Jedoch, durch die zunehmende Geschwindigkeit auf den Pisten, kommt es immer häufiger zu schweren Kopf- und Rücken-verletzungen. Die Folgen reichen von der Querschnittslähmung über dauerhafte Hirnschädigung, Erwerbsunfähigkeit oder im schlimmsten Fall zum Tod. „Die nötige Absicherung nach einem schweren Skiunfall bietet eine private Unfallversicherung“, empfiehlt GVI-Präsident Siegfried Karle.

„Als Versicherungssumme sollte wenigstens eine Grundsumme von 100.000 Euro mit einer Progression von mindestens 350 Prozent und der Einschluss von Bergungskosten bis zu 10.000 Euro gewählt werden“, so der Fachmann weiter.

Eine weitere wichtige Absicherung beim Wintersport ist die private Haftpflichtversicherung. Jeder, der für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, ist in voller Höhe schadensersatzpflichtig, sagt das Bürgerliche Gesetzbuch. Ansprüche Dritter können den eigenen finanziellen Ruin bedeuten. „Daher sollte eine private Haftpflichtversicherung mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden“, führt Karle weiter aus.

Mehr Informationen zum Thema „Wintersport und Versicherungen - was gilt es zu beachten?“ stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.


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Datum: 22.01.2015 - 12:16 Uhr
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