Callcenter: Gegen unerlaubte Telefonwerbung noch effektiver vorgehen
ID: 1163884
e.V. (DDV) und der Call Center Verband Deutschland e.V. (CCV) haben
ihren gemeinsamen Branchenkodex weiter entwickelt. Die freiwillige
Selbstverpflichtung gibt zentrale Vorgaben für den Einsatz des
Telefonmarketings vor. In die Entwicklung dieser Standards war
erstmals auch die Bonner Bundesnetzagentur mit eingebunden. Der neue
Kodex, der seit Januar 2015 gilt, ist Grundlage der Regulierung nach
§ 7 Abs. 1 UWG durch die Bonner Behörde.
Kern des neuen Branchenkodex ist es, Verbraucher beim
Telefonmarketing noch nachhaltiger vor unlauteren Geschäftspraktiken
und aus diesen resultierenden unzumutbaren Belästigungen zu schützen.
"Der neue Branchenkodex ist das Ergebnis eines konstruktiven Dialogs
von DDV, CCV und Bundesnetzagentur", beschreibt CCV-Vizepräsident
Walter Benedikt. "Er schafft eine gute Arbeitsgrundlage für unsere
Mitglieder und Transparenz der Branche für den Verbraucher."
DDV-Präsident Patrick Tapp erklärt: "Wir setzen damit
unmissverständlich klare Branchenstandards, wie Telefonmarketing
verbraucherfreundlich definiert ist. Auf dieser Grundlage kann die
Bundesnetzagentur denjenigen, die Gesetzen und den Regeln der Branche
entgegen handeln noch erfolgreicher das Handwerk legen." Tapp weiter:
"Bei der Telefonwerbung stehen stets die Wünsche der Kunden im Fokus.
Die Branche nutzt hier aktiv das Instrument der Selbstregulierung und
geht dabei sehr in die Tiefe der Arbeitsorganisation. Das geht von
der grundsätzlichen Verhaltensweise am Telefon über die Festlegung
von Anrufzeiten und Rückrufzeiten sowie Wahlfrequenzen bis zur Anzahl
möglicher Anrufe."
Beide Verbände heben besonders hervor, dass der Branchenkodex im
intensiven Dialog mit der Bundesnetzagentur in Bonn entstanden ist.
"Durch die klaren Regeln, zu denen sich die Customer Service und
Contact Center der Branche jetzt freiwillig verpflichten, wird die
Akzeptanz des grundsätzlichen kundenfreundlichen Marketinginstruments
Telefon deutlich gestärkt werden", prognostiziert der Vorsitzende des
zuständigen DDV-Councils Customer Services, Attikus A. Schacht.
Der Branchenkodex gilt seit dem 1. Januar 2015. Für die Mitglieder
von DDV und CCV ist eine sechsmonatige Übergangsfrist zur Umsetzung
aller Vorgaben vorgeschrieben. Walter Benedikt: "Beide Verbände
verbinden mit dem Kodex den ernsthaften Willen, gegen unerlaubte
Telefonwerbung noch effektiver als bisher vorzugehen. Der Kodex
beschreibt ganz klar, was erlaubt ist und was nicht - damit haben wir
weitreichende Transparenz für Unternehmen und die Verbraucher." In
Deutschland arbeiten rund 6.700 Contact Center mit etwa 520.000
Beschäftigten.
Weitere Informationen: www.ddv.de
Pressekontakt:
DDV Deutscher Dialogmarketing Verband e.V.
Ludger Kersting, Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 401 276 500, Fax: (069) 401 276 599
E-Mail: l.kersting@ddv.de
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Datum: 23.01.2015 - 11:00 Uhr
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