Malte Hartwieg Fonds: Rund 150 Millionen Euro Anlegergelder sollen im Feuer stehen

Malte Hartwieg Fonds: Rund 150 Millionen Euro Anlegergelder sollen im Feuer stehen

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Malte Hartwieg Fonds: Rund 150 Millionen Euro Anlegergelder sollen im Feuer stehen



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(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/NCI-New-Capital-Invest.html Rund 150 Millionen Euro Anlegergelder sollen bei den Fonds von Malte Hartwieg im Feuer stehen. Davon geht der vorläufige Insolvenzverwalter gegenüber "boerse.ARD.de" aus.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Insgesamt sollen nach Aussagen des vorläufigen Insolvenzverwalters inzwischen für 30 Unternehmen aus dem Hartwieg-Imperium Insolvenzanträge am Amtsgericht München gestellt worden sein. Betroffen sind demnach unter anderem die Fondsgesellschaften New Capital Invest NCI USA 11, NCI USA 16 und USA 19 sowie Selfmade Capital-Fonds. Die Entscheidung, ob die Insolvenzverfahren eröffnet werden, dürfte voraussichtlich noch im ersten Quartal dieses Jahres fallen.

Die betroffenen Anleger müssen im Fall der Insolvenz mit dem Totalverlust ihres investierten Geldes rechnen. Denn das bisher sichergestellte Vermögen wird voraussichtlich kaum ausreichen, um die Forderungen zu bedienen. Die Emissionshäuser Selfmade Capital und New Capital Invest gehören zu Hartwiegs Firmenimperium. Vertrieben wurden den Fondsbeteiligungen u.a. über dima24. Auch die Plattform gehörte vor wenigen Monaten noch Hartwieg, ehe er sie verkaufte. Um den Totalverlust ihrer Einlage zu verhindern, können sich die betroffenen Anleger an einen im Bank- und Kaptalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden, der ihre Ansprüche auf Schadensersatz überprüfen kann.

Anspruchsgrundlage kann u.a. eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Denn zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört auch eine umfassende Aufklärung über die Risiken der Kapitalanlage. Darüber hinaus können auch die Angaben in den jeweiligen Emissionsprospekten überprüft werden. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Den Anlegern wurden zum Teil Renditen im zweistelligen Bereich versprochen. Möglicherweise waren diese Prognosen nie realistisch und sollten nur dazu dienen, den Anlegern die Beteiligung schmackhaft zu machen. Liegen Prosektfehler vor, begründet das den Anspruch auf Schadensersatz aus Prospekthaftung.



Die Staatsanwaltschaft ermittelt inzwischen gegen Malte Hartwieg wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Sollten sich diese Vorwürfe bestätigen, können noch weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden. Allerdings dauern die Ermittlungen nach wie vor an.

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Datum: 26.01.2015 - 10:20 Uhr
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