Schwäbische Zeitung: Sieg für den Verbraucherschutz
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Verbraucherschutz. Der Verweis auf historisch niedrige Zinsen
rechtfertigt es nicht, Kunden aus Verträgen zu drängen.
Dass sich Zinsen verändern, gehört zum Geschäftsrisiko einer Bank.
Umso präziser hätte die Sparkasse Ulm ihre Verträge formulieren
müssen statt in Prospekten prahlerische Zusagen abzugeben. Sie hat
gegen eine alte Regel verstoßen und einen festen Zins über einen
langen Zeitraum festgeschrieben. Die Sparkasse steht nun als
knauseriger Verlierer da. Die jetzige Führung muss für Fehler büßen,
die ihr frühere Direktoren eingebrockt haben. Es ist das gute Recht
der Sparkasse Ulm, ein Urteil nicht kampflos hinzunehmen, das sie
vermutlich Abermillionen kostet. Weise aber wäre ein solcher Schritt
nicht. Die Ulmer Sparkassenchefs haben durch ruppiges Vorgehen
Vertrauen verspielt. Nun bekommen sie eine zweite Chance: indem sie
das Urteil großzügig auslegen und auf eine Fortsetzung des
Rechtsstreits verzichten.
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Datum: 26.01.2015 - 20:18 Uhr
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