Kreditbearbeitungsgebühren: gibt es noch ein Schlupfloch?
Bereits jetzt laufen einige Klagen gegen die verschiedensten Banken. Dennoch gibt es immer noch einige Verbraucher, die es nicht rechtzeitig geschafft haben, ihr Forderungsschreiben an die Bank zu verschicken. Denn die Verjährungsfrist für Bearbeitungsgebühren aus dem Jahr 2011 endete an Silvester 2014/2015. Nach Schätzungen sind an diesem Tag Bearbeitungsgebühren in hohen Summen verjährt. Aber dennoch sollte die Hoffnung nicht aufgegeben werden…
Einfach umrechnen
Sofern die Bank noch eine Forderung gegen die Verbraucher hat, das heißt also, sofern noch ein Teil des Darlehens an die Bank gezahlt werden muss, kann die Kreditbearbeitungsgebühr mit der Forderung der Bank verrechnet werden. Die Verbraucher bekommen in diesem Fall zwar kein Bargeld ausgezahlt, aber die entsprechende Forderung des Darlehens der Bank wird reduziert. In diesem Fall sind dann einfach weniger Raten zu zahlen. Dies kann sich durchaus lohnen. Denn je nach Höhe der Bearbeitungsgebühr und der fälligen monatlichen Raten, können sich diese um einige Monate verringern. Schlussendlich bleibt es gleich, ob die Verbraucher nun das Geld von der Bank überwiesen bekommen oder einfach die monatlichen Raten einsparen.
Verjährung schützt vor Zahlung nicht
Selbst wenn eine Verjährung bereits in Kraft getreten ist, sollte man sich dennoch einmal mit dieser Thematik beschäftigen. Es kann sich also durchaus lohnen.
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Datum: 27.01.2015 - 08:36 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
Banken
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