Existenzminimumbericht: Paritätischer fordert Kindergelderhöhung um 20 Euro
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Kinderfreibeträge im Steuerrecht fordert der Paritätische
Wohlfahrtsverband eine Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro. Der
Verband kritisiert, dass bereits heute die monatliche Nettoentlastung
durch die steuerlichen Kinderfreibeträge für Spitzenverdiener um 93
Euro höher ist als das Kindergeld, das Normalverdiener erhalten.
Außerdem fordert der Verband die 20 Euro Kindergelderhöhung nicht auf
Hartz IV anzurechnen.
"Es ist eine schreiende Ungerechtigkeit, dass die Kinder von
Spitzenverdienern deutlich höher gefördert werden als Kinder von
Normalverdienern und Hartz-IV-Bezieher beim Kindergeld sogar ganz
leer ausgehen. Die Bundesregierung muss etwas tun, um diese
familienpolitische Gerechtigkeitslücke zu schließen, statt die Schere
zwischen Arm und Reich durch einseitige steuerliche Maßnahmen weiter
zu öffnen. Jedes Kind muss dem Staat gleich viel wert sein", mahnt
Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen
Gesamtverbandes. Ziel muss die Angleichung des Kindergeldes an den
Entlastungseffekt der Steuerfreibeträge sein.
Der Paritätische fordert die Anhebung des Kindergeldes um 20 Euro
und einen Freibetrag in selber Höhe für Hartz-IV-Bezieher, damit
diese künftig wenigstens einen kleinen Teil des Kindergeldes behalten
dürfen. "Es zeugt von armutspolitischer Ignoranz, wenn Familien im
Hartz-IV-Bezug regelmäßig bei Kindergelderhöhungen außen vor bleiben
und dadurch immer weiter abgehängt werden", so Schneider.
Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
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Datum: 28.01.2015 - 11:52 Uhr
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