Koalitionspläne: Prostituierten drohen neue Gefahren

Koalitionspläne: Prostituierten drohen neue Gefahren

ID: 1165755
(ots) - Prostituiertenschutz paradox: Statt Prostituierte
zu schützen, wie es die Bundesregierung angekündigt hat, würde sich
ihre Situation mit der Einführung von Zwangsuntersuchungen, einem
Mindestalter von 21 und einer Anmeldepflicht massiv verschlechtern.

In einem Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel,
Bundesministerin Manuela Schwesig sowie die Vorsitzenden der
Koalitionsfraktionen haben sich Frauenrechtsorganisationen,
Sozialverbände sowie Beratungsstellen für Prostituierte und Opfer von
Menschenhandel gegen die noch strittigen Maßnahmen ausgesprochen
(http://ots.de/ijcKv).

Prostituierte stärken, nicht kriminalisieren

Statt Prostituierte zu kriminalisieren und zu stigmatisieren,
sollen sie mit dem neuen Gesetz in ihren Rechten gestärkt und vor
Gewalt und Demütigung geschützt werden - das ist Konsens in der
Koalition. "Die Prostituierten, die diese Erwerbstätigkeit freiwillig
und selbstbestimmt gewählt haben, sollen sich darauf verlassen
können, dass der Gesetzgeber ihnen ein sicheres, angstfreies Leben
ohne gesellschaftliche Ächtung ermöglichen will," so Susanne
Kahl-Passoth, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates.
Umso unverständlicher ist die Diskussion um die Anhebung des
Mindestalters auf 21. Die Unterzeichnerinnen sehen hier einen Verstoß
gegen die Einheit der Rechtsordnung, denn in Deutschland gilt mit 18
Jahren die Volljährigkeit.

Altersgrenze würde Frauen in die Illegalität drängen

Wer meint, die unter 21-Jährigen mit dieser Maßnahme schützen zu
können, unterschlägt die Konsequenzen: Die Prostituierten, die jünger
als 21 sind, werden in die Illegalität gedrängt und damit im Notfall
für polizeiliche Behörden und Hilfsangebote unerreichbar. Andrea
Hitzke, Leiterin der Dortmunder Mitternachtsmission e.V., betont:


"Grundsätzlich muss eine Kriminalisierung der jungen Menschen in der
Prostitution vermieden werden. Gleichzeitig muss der Gesetzgeber eine
Verdrängung in Prostitutionsbereiche verhindern, in denen die
SexarbeiterInnen leicht Opfer von Ausbeutung und Gewalt werden."

Monika Nürnberger, Leiterin des Berliner Frauentreffs Olga, ist
überzeugt: "Eine Verschiebung der Altersgrenze wird nicht dafür
sorgen, dass es keine SexarbeiterInnen mehr unter 21 Jahren gibt. Es
wird sie dann nur in einem versteckten und damit unregulierbaren und
unsicheren Bereich geben."

Zwangsuntersuchungen widersprechen bewährten Strategien

Die umstrittenen Zwangsuntersuchungen lehnen die
Unterzeichnerinnen ebenso ab. Sie widersprechen bewährten Strategien
zur Bekämpfung sexuell übertragbarer Krankheiten. "Selbst vor
Einführung des Infektionsschutzgesetzes haben sich die anonymen,
kostenlosen Untersuchungsangebote der Gesundheitsämter in einigen
Regionen Deutschlands als ausgesprochen effektiv erwiesen. Prävention
durch Aufklärung hat immer besser funktioniert als Repressalien und
Kontrolle", so Marianne Rademacher von der Deutschen AIDS-Hilfe.

"Auch verfassungsrechtlich sind die vorgeschlagenen
Pflichtuntersuchungen höchst bedenklich, wenn sie sich allein an den
Personenkreis der Prostituierten richten", erklärt Dr. Maria Wersig,
Deutscher Juristinnenbund. Vor allem aber würden sie neuer Gefahr
ausgesetzt: Dann nämlich, wenn Freier die
Untersuchungsbescheinigungen als Freipass zu ungeschütztem Verkehr
betrachten.

Anmeldepflicht wäre kontraproduktiv

Im Widerspruch zum Prostituiertenschutz steht nach Auffassung der
Unterzeichnerinnen auch die geplante Anmeldepflicht. Sie würde nur zu
neuer Stigmatisierung von Prostituierten führen und hätten keinerlei
Nutzen für die Bekämpfung von Zwangsprostitution. "Eine
Anmeldepflicht birgt die Gefahr eines Zwangsoutings, ist
datenschutzrechtlich bedenklich und würde viele Prostituierte in die
Illegalität drängen", erklärt Andrea Hitzke.

Legale Prostitution und Menschenhandel nicht vermengen

Oberstes Gebot bei den anstehenden Beratungen zum
Prostituiertenschutzgesetz muss sein, die legale Prostitution und den
Menschenhandel nicht miteinander zu vermengen. "Das
Prosti-tutionsgesetz richtet sich an legale, das heißt an freiwillige
Sexarbeiter/-innen. Es regelt nicht, wie Opfer von Menschenhandel,
Minderjährige oder Menschen ohne Papiere in der Prostitution
geschützt werden. Es geht darum, die rechtliche und soziale Lage zu
verbessern und für Sicherheit zu sorgen", so Maria Loheide, Diakonie
Deutschland.

Deutsche AIDS-Hilfe
Deutscher Frauenrat
Deutscher Juristinnenbund
Diakonie Deutschland
Dortmunder Mitternachtsmission
Evangelische Frauenhilfe in Westfalen
Frauentreff Olga



Pressekontakt:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)
Vereinigung der Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen
Telefon: +49 30 443270-0
E-Mail: geschaeftsstelle@djb.de
www.djb.de

Deutsche AIDS-Hilfe
Holger Wicht
holger.wicht@dah.aidshilfe.de
Tel. 030 69 00 87 16
www.aidshilfe.de

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Datum: 28.01.2015 - 12:18 Uhr
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