Wichtige Änderungen bei Minijobs

Wichtige Änderungen bei Minijobs

ID: 1165781

Minijobber ab 01.01.2015 rentenversicherungspflichtig



Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-FranzSteuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

(firmenpresse) - Wie mittlerweile jedem bekannt sein dürfte, wurden die Rahmenbedingungen bei Minijobs zum 01.01.2013 grundlegend geändert. Für Minijobs, die vor dem 01.01.2013 begonnen haben und deren Arbeitsentgelt innerhalb der alten Grenze bis 400,00 ? blieb, durften die alten Regelungen für eine Übergangszeit weiter angewendet werden. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner (http://www.franz-partner.de) in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass diese Übergangszeit mit Ablauf des 31.12.2014 endet! Das heißt, dass ein Minijobber, der bis jetzt nach alter Regelung rentenversicherungsfrei war, ab dem 01.01.2015 rentenversicherungspflichtig wird, wenn kein Antrag des Arbeitnehmers auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht vorliegt.

"Zusätzlich hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen zum 01.01.2015 nochmals geändert. Mit Einführung des allgemeinen Mindestlohnes verpflichtet der Gesetzgeber die Minijobber zur Führung von genauen Stundenaufzeichnungen, die zum Lohnkonto zu nehmen und bei Rentenversicherungsprüfungen vorzulegen sind", erklärt Steuerberaterin Bettina M. Rau-Franz.

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Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



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Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 28.01.2015 - 13:25 Uhr
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