Deutschlands Familien mit Kindern stehen im Regen

Deutschlands Familien mit Kindern stehen im Regen

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Berlin, 8. September 2009 – Wo liegt Deutschland im internationalen Vergleich, was die steuerliche und direkte Familienförderung angeht? Dieser Frage ging das Beratungsunternehmen Ecovis im Rahmen seines internationalen Steuerbarometers nach. Fazit: „Trotz steuerlicher Kinderfreibeträge, Kindergeld und Ehegattensplitting gehört Deutschland zu den Ländern, in denen die Netto-Abgabenbelastung von Familien mit Kindern am höchsten ist“, erklärt Professor Dr. Peter Lüdemann, Ecovis-Vorstandsmitglied und Experte für internationales Steuerrecht. Ganz schlecht sind hierzulande Alleinerziehende dran: Bei zwei Kindern und einem typisch unterdurchschnittlichen Gehalt beträgt die Netto-Abgabenlast 22 Prozent des Bruttoeinkommens – nur in der Türkei ist sie mit 23,7 Prozent höher. Selbst in Ländern wie Belgien und Dänemark, die von Alleinstehenden und Doppelverdienern ohne Kinder ähnlich hohe Gesamtbeträge an Steuern und Sozialbeiträgen kassieren, sind Alleinerziehende deutlich besser gestellt. Am besten stehen sie in Tschechien da: Dort erhalten Alleinerziehende unter dem Strich sogar einen staatlichen Nettozuschuss.




(firmenpresse) - Zwei Drittel der untersuchten 24 Länder gewähren Steuererleichterungen für Familien mit Kindern – meist in Form von Freibeträgen, die das zu versteuernde Einkommen mindern, zum Teil auch als direkt von der Steuerschuld absetzbare Beträge (Tax Credits). Die Vergünstigungen fallen unterschiedlich hoch aus – in der Türkei sind sie zum Beispiel sehr niedrig, weil sie für ein Kind nur 15 Prozent des Mindestlohns eines 16jährigen Arbeitnehmers betragen. In manchen Ländern gibt es zusätzliche Freibeträge für bestimmte Situationen – in Spanien zum Beispiel für berufstätige Frauen, wenn sie Kindern unter drei Jahren haben oder im Veranlagungsjahr ein Kind gebären oder adoptieren. Frankreich hat eine Art Splitting-System, den so genannten Familienquotienten (Familienquotient), der die Kinder und Ehegatten ohne eigenes Einkommen berücksichtigt. Überhaupt keine Steuervergünstigungen für Kinder kennt China mit seiner Politik der Ein-Kind-Familie. In Indien können die Eltern immerhin die Ausgaben für Schulbesuch und Studium absetzen.

Über die Standardvergünstigungen hinaus können Eltern in einer Reihe von Ländern spezielle Ausgaben geltend machen – zum Beispiel in Deutschland, Österreich und den Niederlanden für Kinderbetreuung, wenn beide oder der allein erziehende Elternteil arbeiten, und in Belgien für Kindergartengebühren. Darüber hinaus können österreichische Arbeitgeber einen steuerfreien Kinderbetreuungszuschuss von 500 Euro je Kind und Jahr gewähren. In Belgien können Familien mit Kindern zudem die Kosten von Hypothekendarlehen für die erste Wohnimmobilie stärker absetzen.

Ehegatten-Splitting in der Minderheit

Die Steuersysteme unterscheiden sich überdies nach der Art der Veranlagung von Ehepaaren. Die überwiegende Mehrheit – darunter so unterschiedliche Staaten wie Dänemark, Österreich und Zypern, die Türkei, Slowenien und China – veranlagt die Ehegatten getrennt. Bei Ländern mit einheitlichem Steuersatz (Flat Tax), wie etwa Tschechien, macht eine gemeinsame Veranlagung auch wenig Sinn. Kulturelle Gründe nennt Pingwen Hu, Partner von ECOVIS Ruide in Shanghai: „Geheiratet wird sowieso, um sich finanziell abzusichern und vor sich selber und vor der Familie das Gesicht zu wahren.“



Einige getrennt veranlagende Staaten gewähren allerdings Erleichterungen für Alleinverdiener (oder Ehepaare, bei denen ein Ehegatte sehr wenig verdient), entweder als Freibetrag oder – wie in Österreich mit der Steuerreform 2009 – als Abzug von der Steuerschuld (Tax Credit). In Österreich liegt dabei die Verdienstgrenze für den mitversorgten Partner zwischen 2.200 Euro bei kinderlosen Paaren und bis zu 6.000 Euro mit Kindern. „Eine spürbare finanzielle Entlastung“ erwartet David Gloser, Partner bei ECOVIS Austria, vom Gesamtpaket der neuen Steuererleichterungen für Familien.

Nur ein Viertel der 24 Staaten veranlagt Ehepaare gemeinsam: Frankreich, die Schweiz und Portugal ohne Ausnahme, Deutschland als Regelfall mit der getrennten Veranlagung auf Antrag. In Spanien haben Ehepaare die Wahl. In allen fünf Ländern gibt es Steuervergünstigungen für Paare, in denen nur ein Ehegatte verdient:
•in Portugal und Spanien als Freibeträge,
•in Deutschland durch den doppelten Grundfreibetrag und die Splitting-Tabelle,
•in Frankreich durch den Familienquotienten mit Splitting-Effekt, und
•in der Schweiz durch eine eigene Steuertabelle, die Doppelverdiener begünstigt, um angesichts des Arbeitskräftemangels die Berufstätigkeit verheirateter Frauen zu fördern.
In Belgien müssen Ehepaare eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, aber das zu versteuernde Einkommen wird zunächst für jeden Partner getrennt ermittelt. Wenn ein Ehegatte nicht mehr als 30 Prozent des kombinierten Einkommens verdient, greift eine Splittingoption: Ein Alleinverdiener kann 30 Prozent seines Einkommens (abzüglich absetzbarer relevanter Ausgaben) auf den Partner verlagern, der besser Verdienende 30 Prozent des kombinierten Einkommens minus dem Einkommen des Geringverdieners, in jedem Fall höchstens 9.280 Euro.

Schwieriger Gesamtvergleich

„Die Steuererleichterungen für Familien sind jedoch nur eine Seite der Medaille“, betont Ecovis-Experte Lüdemann. „Für einen einigermaßen aussagekräftigen Vergleich sind darüber hinaus auch die Arbeitnehmeranteile an den Sozialversicherungsbeiträgen und das von den meisten Staaten gezahlte Kindergeld zu berücksichtigen, das die Nettobelastung mindert.“ Ferner unterscheiden sich die Auswirkungen je nach den Familien- und Einkommensverhältnissen. Ecovis hat daher vier typische Konstellationen herausgegriffen, für die Vergleichsrechnungen der OECD vorliegen (siehe Tabelle):
•Alleinstehend ohne Kinder, 100 Prozent des durchschnittlichen nationalen Arbeitnehmereinkommens;
•Alleinerziehend mit zwei Kindern, 67 Prozent;
•Ehepaar mit zwei Kindern, Doppelverdiener: 100 und 33 Prozent;
•Ehepaar ohne Kinder, Doppelverdiener: 100 und 33 Prozent.

Demnach tragen Alleinstehende ohne Kinder und Alleinerziehende in Deutschland die höchste Abgabenlast der 15 betrachteten OECD-Länder, bei den Ehepaaren mit und ohne Kinder die zweithöchste nach Dänemark. Besonders gut kommen Alleinerziehende mit typischem (unterdurchschnittlichen) Einkommen – außer in Tschechien – in der Schweiz, Italien und Großbritannien weg, wo die Abgabenbelastung nahe Null liegt. In sechs weiteren Staaten bewegt sie sich im einstelligen Prozentbereich. Tatsache ist jedenfalls, dass diese Länder Alleinerziehende durch besondere Steuervergünstigungen oder höheres Kindergeld unterstützen.

Das Bild verändert sich freilich zum Teil erheblich, wenn man statt der persönlichen Abgabenbelastung von Familien mit Kindern, kinderlosen Ehepaaren und Alleinstehenden die Gesamtbelastung des Arbeitseinkommens inklusive der Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung vergleicht. Anders als in Deutschland müssen nämlich in nicht wenigen OECD-Ländern die Arbeitgeber zum Teil deutlich höhere Sozialversicherungsbeiträge entrichten als ihre Arbeitnehmer. So kommt es, dass die Gesamtabgabenlast bei Alleinerziehenden in Frankreich und in der Türkei, bei Doppelverdienern mit und ohne Kinder in Ungarn noch etwas höher liegt als in Deutschland.


Persönliche Abgabenbelastung 2008 im Vergleich
(Einkommensteuer* und Arbeitnehmeranteil Sozialversicherungen minus Kindergeld und ähnliche Zuschüsse, in Prozent des Brutto-Arbeitseinkommens)

Land Alleinstehend,
100**Alleinerziehend, 2 Kinder, 67**Ehepaar, 2 Kin-der, 100/33**Ehepaar, keine Kinder, 100/33**
Belgien42,5 17,626,935,2
Dänemark40,9 13,433,838,6
Deutschland42,7 22,030,036,9
Finnland30,0 8,520,725,9
Frankreich27,8 14,617,923,9
Großbritannien25,6 2,918,022,9
Italien29,3 1,418,124,4
Niederlande36,1 9,027,632,6
Österreich33,9 8,121,029,8
Portugal22,8 6,212,717,0
Spanien19,0 6,614,315,9
Schweiz21,7 0,610,819,0
Tschechien23,6-15,1 6,120,8
Türkei27,5 23,727,127,7
Ungarn38,3 5,222,833,1

* Nur Standardfreibeträge und/oder Steuerabzugsbeträge (Tax Credits) berücksichtigt, keine einzeln zu belegenden Ausgaben
** Einkommensniveau in Prozent des durchschnittlichen nationalen Brutto-ArbeitseinkommensQuelle: OECD-Studie „Taxing Wages 2007 – 2008“ Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ecovis ist ein Beratungsunternehmen für den Mittelstand und zählt in Deutschland zu den Top 10 der Branche. In den mehr als 120 Büros in Deutschland sowie den über 50 internationalen Partnerkanzleien arbeiten etwa 2.700 Mitarbeiter. Die Beratungsschwerpunkte und Kernkompetenzen von Ecovis liegen in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und Rechtsberatung. Ihre besondere Beratungsstärke beziehen die Ecovis-Kanzleien aus dem Zusammenspiel mit dem Back-Office sowie der interdisziplinären Zusammenarbeit von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern. Der im Back-Office zur Verfügung stehende Expertenpool ermöglicht eine große Beratungsbandbreite und garantiert den Mandanten, darunter mehr als 20.000 gewerbliche Kunden, kompetente Beratungsleistungen auf höchstem Qualitätsniveau. Die fachübergreifende Zusammenarbeit schafft neue Beratungsansätze und ermöglicht spezielle Branchenlösungen.

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	Wirtschaftsmotor Bildung: OECD-Bildungsstudie 2009  liefert Standortbestimmung
Bereitgestellt von Benutzer: Tess
Datum: 08.09.2009 - 12:54 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 08.09.2009

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